Scheidungsanwalt in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige können in der Türkei die Scheidung einreichen, sofern die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Viele ausländische Staatsangehörige, die sich in der Türkei scheiden lassen möchten, fragen sich, wie dieser Prozess abläuft. Für die Scheidung zweier gleichnamiger ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei müssen türkische Gerichte gemäß internationaler Gerichtsbarkeitsregeln zuständig sein, und das anwendbare Recht muss ermittelt werden. In solchen Fällen kann die Klage zwar vor türkischen Gerichten eingereicht werden, es kann aber auch die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei in Betracht gezogen werden. Im Falle einer Scheidung zwischen einem türkischen Staatsbürger und einem ausländischen Staatsangehörigen wird der Scheidungsprozess vor türkischen Familiengerichten verhandelt und nach türkischem Recht durchgeführt. Die Anwaltskanzlei Karanfiloğlu bietet ihren Mandanten in Scheidungsverfahren mit ausländischer Beteiligung in jeder Phase des Verfahrens rechtliche Unterstützung.
Unsere Rechtsberatung und Interessenvertretung für Ausländer während Scheidungsverfahren
- Ermittlung des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts: Wir ermitteln, welches Landesrecht Anwendung findet, und leiten das Gerichtsverfahren vor dem zuständigen und autorisierten Gericht ein.
- Abwicklung von einvernehmlichen und strittigen Scheidungsverfahren: Wir erstellen einvernehmliche Scheidungsvereinbarungen für ausländische Ehepartner; und in strittigen Fällen gewährleisten wir den effektiven Schutz Ihrer Rechte und Interessen.
- Rechtliche Unterstützung bei Unterhaltszahlungen, Entschädigungen und Vermögensteilung: Im Rahmen internationaler Übereinkommen und des anwendbaren Rechts streben wir danach, den Verlust von Rechten zu verhindern, indem wir Prozesse im Zusammenhang mit materieller und immaterieller Entschädigung, Unterhaltszahlungen für Ehegatten und Kinder sowie der Liquidation von Vermögensverhältnissen verwalten.
- Sorgerecht und Umgangsregelungen: Wir bieten rechtliche Unterstützung in Sorgerechtsfragen gemäß den Grundsätzen des internationalen Rechts, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen: Wir initiieren und begleiten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei für im Ausland ergangene Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsentscheidungen und gewährleisten deren Rechtsgültigkeit in der Türkei.
- Beratung zu Aufenthaltstiteln, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrechten: Unser Expertenteam im Einwanderungsrecht berät Sie umfassend zu den Auswirkungen einer Scheidung auf Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse und den Staatsbürgerschaftsstatus. Wir unterstützen Ausländer, die sich in der Türkei scheiden ließen, bei der Beantragung des korrekten Aufenthaltstitels.
- Offizielle Verfahren und Dokumentenerstellung: Wir unterstützen Sie während des gesamten Dokumentenerstellungsprozesses.
Welche Schritte sind bei einer Scheidung für Ausländer in der Türkei erforderlich?
1) Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht
2) Einleitung des Scheidungsverfahrens
3) Mitteilung der beantragten Vermögensteilung und des Unterhalts an das Gericht und Einholung einer Entscheidung des Richters
4) Gewährung des Sorgerechts für die Kinder nach der Scheidung
5) Abschluss der Scheidung und Erfüllung der erforderlichen Schritte zur Anerkennung der Scheidung
Welches Landesrecht findet bei einer Scheidung zwischen zwei Ausländern in der Türkei Anwendung?
Nach internationalem Privatrecht gilt im Falle einer Scheidung in der Türkei zwischen zwei Ausländern das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten gemeinsam besitzen. Dies ist der Fall, wenn beide Ehegatten die Staatsangehörigkeit desselben Landes besitzen. Besitzen die Ehegatten nicht die Staatsangehörigkeit desselben Landes, findet das Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts, also des Landes, in dem die Ehegatten zusammenleben, Anwendung.
Besteht kein gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, findet türkisches Recht Anwendung.
Welche Dokumente werden für die Scheidung zweier Ausländer in der Türkei benötigt?
- Passkopien
- Personalausweis / Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde (Heiratsurkunde oder internationale Heiratsurkunde)
- Meldebescheinigung
- Adressangaben
- Scheidungsantrag: Antrag erstellt gemäß den Bestimmungen für eine einvernehmliche oder streitige Scheidung unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts. Protokoll der einvernehmlichen Scheidung (falls vorhanden)
- Von den Parteien unterzeichnetes Protokoll, einschließlich Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und weiterer Angelegenheiten.
- Vollmacht (falls über einen Anwalt ein Verfahren eingeleitet wird)
- Notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Vollmacht zur Einreichung eines Scheidungsantrags.
- Übersetzung und Apostille von Dokumenten: Alle in einer Fremdsprache erstellten offiziellen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt, mit einer Apostille versehen und notariell beglaubigt werden.
Was geschieht mit Vermögenswerten, die während der Ehe erworben wurden, im Falle einer Scheidung zwischen zwei Ausländern in der Türkei? Welches Landesrecht wendet der Richter an?
Hinsichtlich des auf das eheliche Vermögen anwendbaren Rechts haben Ehegatten die Möglichkeit, das für ihr eheliches Vermögen geltende Recht zum Zeitpunkt der Eheschließung zu wählen. Sie können sich daher ausdrücklich zwischen dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zum Zeitpunkt der Eheschließung und einem ihrer nationalen Gesetze entscheiden.
Treffen die Ehegatten keine Rechtswahl, findet das gemeinsame nationale Recht zum Zeitpunkt der Eheschließung vorrangig Anwendung. Steht dieses nicht zur Verfügung, greift das Recht des Ortes, an dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung zusammenlebten. Besteht keiner dieser Anknüpfungspunkte, findet türkisches Recht Anwendung.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Immobilien. In Angelegenheiten von dinglichen Rechten und Liquidationsverfahren im Zusammenhang mit Immobilien gilt unabhängig von der allgemeinen Regel das Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet.
Wie wird das Sorgerecht bei einer Scheidung zwischen zwei Ausländern in der Türkei geregelt?
Das internationale Privatrecht sieht auch in Bezug auf das Sorgerecht ein spezifisches hierarchisches System vor. Demnach wird bei der Bestimmung des Sorgerechts und seines Umfangs nach einer Scheidung vorrangig das gemeinsame nationale Recht der Ehegatten berücksichtigt. Dies gilt, wenn beide Elternteile die Staatsangehörigkeit desselben Landes besitzen.
Sind die Ehegatten Staatsangehörige verschiedener Länder, so findet das Recht ihres gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, d. h. das Recht des Landes, in dem die Familie ununterbrochen zusammengelebt hat, auf Streitigkeiten über das Sorgerecht Anwendung. Besteht kein solcher gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, so findet türkisches Recht Anwendung.
Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten für Kindesunterhaltszahlungen, die nach einer Scheidung zugunsten des Kindes beantragt werden. Dieselbe Regelung gilt auch bei Trennung und Aufhebung der Ehe.
Wenn nach einer Scheidung eines der Kinder mit nur einem Elternteil ins Ausland reist oder dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, ist ein gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich, die dem Auslandsaufenthalt des Kindes zustimmt.
Hat eine Scheidung zwischen zwei Ausländern in der Türkei internationale Gültigkeit?
Wenn sich zwei Ausländer in der Türkei scheiden lassen, ist diese Scheidung zunächst nur in der Türkei gültig und erlangt nicht automatisch internationale Gültigkeit. Für die internationale Anerkennung der Scheidung ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Hierfür werden folgende Dokumente erstellt und eingereicht: zunächst das rechtskräftige Scheidungsurteil, dann eine Apostille des Urteils, eine beglaubigte Übersetzung des Urteils in die Sprache des Ziellandes, Kopien der Pässe oder Personalausweise beider Ehepartner, gegebenenfalls die Heiratsurkunde sowie eine apostillierte Vollmacht zur Vertretung durch einen Anwalt. Sobald diese Dokumente vollständig vorliegen, erkennt die zuständige Behörde des Ziellandes die türkische Gerichtsentscheidung an, und die Scheidung erlangt internationale Gültigkeit.
Häufig gestellte Fragen zum Scheidungsverfahren für Ausländer in der Türkei
1. Müssen Ehepartner vor Gericht anwesend sein?
Nein, in Scheidungsverfahren zwischen zwei Ausländern in der Türkei können die Ehepartner den Scheidungsantrag von ihren Anwälten bearbeiten lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner jedoch persönlich zur Anhörung erscheinen. Sind die Ehepartner anwaltlich vertreten, übernimmt der Anwalt den Fall, und die Ehepartner müssen nicht vor Gericht erscheinen.
2. Wird meine Aufenthaltserlaubnis widerrufen, wenn ich mich von meinem türkischen Ehepartner scheiden lasse?
Nein, Ihre Aufenthaltserlaubnis wird nicht automatisch widerrufen, auch wenn Sie sich von Ihrem türkischen Ehepartner scheiden lassen. Sie müssen jedoch gegebenenfalls eine neue beantragen, um deren Gültigkeit aufrechtzuerhalten.
3. Wie lange dauert eine Scheidung in der Türkei für Ausländer?
In der Türkei dauert eine einvernehmliche Scheidung durchschnittlich 2–3 Monate, eine streitige Scheidung durchschnittlich 2–3 Jahre.
4. Ich habe mich in einem anderen Land scheiden lassen, aber das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Muss ich mich in der Türkei erneut scheiden lassen?
Nein, wenn Sie in einem anderen Land geschieden wurden und die Anerkennung in der Türkei noch nicht erfolgt ist, müssen Sie sich nicht erneut in der Türkei scheiden lassen. Allerdings muss die Scheidung in der Türkei anerkannt (und gegebenenfalls vollstreckt) werden, damit sie dort rechtskräftig ist.
5. Welche Unterhaltszahlungen gibt es bei Scheidungen von Ausländern in der Türkei?
Es gibt Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Je nach den Umständen können auch materielle und immaterielle Entschädigungen beantragt werden.
