Türkischer Handelsanwalt in Istanbul, Türkei
Ein türkischer Wirtschaftsanwalt berät Unternehmen zu den rechtlichen Regelungen, die den Handel, die Gesellschaften und die Geschäftsbeziehungen in der Türkei betreffen. Dies umfasst alles, von der Gründung eines Unternehmens und der Erstellung von Verträgen bis zum Forderungseinzug, der Bearbeitung von Streitigkeiten und dem Schutz eines Unternehmens, wenn ein Geschäft nicht wie geplant verläuft. Sowohl für türkische Unternehmen als auch für ausländische Unternehmen ist der rechtliche Rahmen detailliert und die Verfahren sind formell, sodass ein kleiner Fehler in einem Vertrag oder eine versäumte Frist erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
Die Kanzlei Karanfiloglu erbringt von Istanbul, dem Wirtschaftszentrum der Türkei, aus Dienstleistungen im Wirtschaftsrecht für Mandanten im gesamten Land und international. Wir vertreten ausländische Investoren, internationale Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter, Existenzgründer, Auslandsbürger und in der Türkei lebende Ausländer sowie Unternehmen, die mit der Türkei Handel treiben oder hier eine örtliche Tochtergesellschaft oder Niederlassung betreiben. Unsere Rolle als türkischer Wirtschaftsanwalt besteht darin, klare, praxisorientierte Beratung zu leisten, damit Sie in einem Markt, den Sie möglicherweise nicht gut kennen, sichere geschäftliche Entscheidungen treffen können.
Diese Seite erläutert, was unsere wirtschaftsrechtlichen Dienstleistungen umfassen, wie das rechtliche Verfahren abläuft, welche Dokumente Sie voraussichtlich benötigen und wie wir ausländische Mandanten unterstützen, die nicht ohne Weiteres in die Türkei reisen können. Wenn Sie Hilfe in einer bestimmten Angelegenheit benötigen, können Sie sich gerne an unser Büro in Istanbul wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Warum Sie einen türkischen Wirtschaftsanwalt benötigen
Sie benötigen einen türkischen Wirtschaftsanwalt, weil die geschäftliche Tätigkeit in der Türkei von formellen Regeln, strikten Verfahren und kurzen Fristen bestimmt wird und weil die Kosten eines Fehlers in der Regel weitaus höher sind als die Kosten einer rechtlichen Beratung. Ein Anwalt hilft Ihnen, Streitigkeiten zu vermeiden, bevor sie entstehen, und wirksam zu reagieren, wenn sie sich nicht vermeiden lassen.
Das Wirtschaftsleben in der Türkei wird hauptsächlich durch das türkische Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102) und das türkische Obligationengesetz (Gesetz Nr. 6098) geregelt, ergänzt durch eigenständige Vorschriften zu Vollstreckung und Insolvenz, Wettbewerb, gewerblichem Rechtsschutz und ausländischen Investitionen. Diese Regelungen wirken zusammen und werden von spezialisierten Handelsgerichten angewandt. Insbesondere für ein ausländisches Unternehmen können die Sprache der Gesetzgebung, die Dokumentationsanforderungen und die Verfahrensschritte ohne lokale Anleitung schwer nachzuvollziehen sein.
In der Praxis geraten Unternehmen auf einige bekannte Weisen in Schwierigkeiten. Verträge werden überstürzt unterzeichnet, ohne dass Zahlungsbedingungen, anwendbares Recht oder Streitbeilegungsklauseln ordnungsgemäß geprüft werden. Gesellschaften werden mit einer Struktur gegründet, die nicht den tatsächlichen Zielen der Eigentümer entspricht. Forderungen werden so lange nicht eingetrieben, bis die Einziehung schwierig wird. Beziehungen zwischen Gesellschaftern zerbrechen, ohne dass eine klare Vereinbarung darüber besteht, wie Entscheidungen getroffen werden oder wie ein Partner ausscheiden kann. Ausländische Unternehmen gehen davon aus, dass die Gepflogenheiten ihres Heimatlandes in der Türkei gelten, und stellen später fest, dass dies nicht der Fall ist.
Ein türkischer Wirtschaftsanwalt verringert diese Risiken. Wir prüfen die rechtliche und geschäftliche Lage, bevor ein Geschäft abgeschlossen wird, entwerfen und verhandeln Verträge, die das tatsächlich Vereinbarte wiedergeben, beraten zur richtigen Gesellschaftsstruktur, betreuen den Forderungseinzug und die Vollstreckung und vertreten Sie in Verhandlungen, in der Mediation, im Schiedsverfahren oder im Prozess. Gute juristische Arbeit ist ebenso präventiv wie reaktiv, und eine frühzeitige Beratung ist fast immer kostengünstiger als ein Rechtsstreit.
Warum die Kanzlei Karanfiloglu für Wirtschaftsrecht wählen
Die Kanzlei Karanfiloglu ist eine in Istanbul ansässige Kanzlei, die fundierte Kenntnisse des türkischen Rechts mit praktischer Erfahrung in der Funktionsweise von Unternehmen verbindet. Wir bearbeiten sowohl routinemäßige gesellschaftsrechtliche Arbeiten als auch streitige Auseinandersetzungen und sind es gewohnt, mit internationalen Mandanten zu arbeiten, denen ihre Optionen klar und ehrlich erläutert werden müssen.
Was Mandanten erwarten können, wenn sie mit uns zusammenarbeiten:
- Ein in Istanbul ansässiges Anwaltsteam. Unser Büro befindet sich in Şişli, im Zentrum des Geschäftsviertels von Istanbul, was uns direkten Zugang zum Handelsregister, den Vollstreckungsbüros und den Handelsgerichten gibt, vor denen viele Verfahren bearbeitet werden.
- Unterstützung für internationale Mandanten. Wir beraten regelmäßig ausländische Unternehmen und Investoren und übernehmen problemlos die Rolle des lokalen rechtlichen Ansprechpartners für Unternehmen, die keine ständige Präsenz in der Türkei haben.
- Klare Kommunikation. Wir erläutern das Recht und Ihre Möglichkeiten in einfachem Englisch, legen die voraussichtlichen Schritte und Zeitpläne dar und halten Sie über den Fortgang einer Angelegenheit auf dem Laufenden.
- Rechtsstrategie. Bevor wir eine Vorgehensweise empfehlen, bewerten wir Stärken, Schwächen, Kosten und Risiken, damit Sie eine geschäftliche und nicht nur eine rechtliche Entscheidung treffen können.
- Erstellung von Dokumenten. Wir erstellen und prüfen Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Mahnschreiben sowie Gerichts- und Vollstreckungsschriften mit besonderer Sorgfalt fürs Detail.
- Vertretung. Wir vertreten Mandanten in Verhandlungen, in der obligatorischen und freiwilligen Mediation, in Schiedsverfahren, in Vollstreckungsverfahren und vor den Handelsgerichten.
- Umfassende Betreuung. Wir können eine Angelegenheit von der ersten Einschätzung bis zur Lösung und Durchsetzung betreuen, sodass Sie während des gesamten Verfahrens einen einzigen Ansprechpartner haben.
Über unseren Anwalt
Die Kanzlei wird von Rechtsanwalt Kaan Karanfiloglu geleitet, einem erfahrenen, in Istanbul tätigen Anwalt. Er berät seine Mandanten auf Englisch, Französisch und Türkisch, und die Kanzlei betreut Mandanten auch auf Russisch und Chinesisch durch erfahrene Übersetzer im Büro. Kaan Karanfiloglu ist bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul unter der Registernummer 58270 und bei der Union der türkischen Anwaltskammern unter der Registernummer 133074 eingetragen. Er hat sein Studium an der juristischen Fakultät der Galatasaray-Universität abgeschlossen.
- Die Kanzlei Karanfiloglu ist bei Justia als türkische Anwaltskanzlei gelistet. Herr Kaan Karanfiloglu ist ein führender türkischer Anwalt für Ausländer, die rechtliche Unterstützung in der Türkei benötigen.
- Die Kanzlei Karanfiloglu ist bei Lawzana als türkische Anwaltskanzlei gelistet. Herr Kaan Karanfiloglu ist ein führender türkischer Anwalt für Ausländer, die rechtliche Unterstützung in der Türkei benötigen.
- Die Kanzlei Karanfiloglu ist bei Lawyers.com als türkische Anwaltskanzlei gelistet. Herr Kaan Karanfiloglu ist ein führender türkischer Anwalt für Ausländer, die rechtliche Unterstützung in der Türkei benötigen.

Unsere wirtschaftsrechtlichen Dienstleistungen
Unsere wirtschaftsrechtlichen Dienstleistungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens ab, von der Gründung und Vertragsgestaltung bis hin zu Streitigkeiten, Vollstreckung und Insolvenz. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Hauptbereiche, in denen wir beraten. Die meisten Mandanten benötigen mehrere dieser Dienstleistungen zugleich, und wir können sie im Rahmen eines einzigen Mandats koordinieren.
Gesellschaftsgründung und Gesellschaftsrecht
Wir beraten zur Gründung türkischer Gesellschaften, am häufigsten in der Form der Aktiengesellschaft (anonim sirket) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited sirket), sowie zur Einrichtung von Niederlassungen und Verbindungsbüros. Unsere gesellschaftsrechtliche Arbeit umfasst die Erstellung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gesellschafterversammlungen und Vorstandssitzungen, die Pflichten und Haftung von Vorstandsmitgliedern sowie die laufende gesellschaftsrechtliche Compliance. Wir betreuen außerdem Fusionen, Übernahmen, Spaltungen und Liquidationen. Die Wahl der richtigen Struktur zu Beginn und das spätere ordnungsgemäße Führen der Gesellschaftsunterlagen verhindert viele der Streitigkeiten, die sich später ergeben.
Wirtschaftsverträge
In Verträgen werden die meisten wirtschaftlichen Risiken erzeugt oder beherrscht. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln die Vereinbarungen, auf die sich Unternehmen verlassen, darunter Kauf- und Lieferverträge, Vertriebs-, Händler- und Handelsvertreterverträge, Franchise- und Lizenzverträge, Dienstleistungs- und Beratungsverträge sowie Leasing-, Bau- und Finanzierungsverträge. Besonderes Augenmerk legen wir auf Zahlungsbedingungen, Liefer- und Leistungspflichten, Haftungs- und Vertragsstrafenklauseln, Kündigungsrechte sowie das anwendbare Recht und die Streitbeilegungsklauseln, die oft darüber entscheiden, wie eine künftige Meinungsverschiedenheit geregelt wird. Für ausländische Mandanten erstellen oder prüfen wir zweisprachige Verträge, damit beide Seiten dieselben Bedingungen verstehen.
Wirtschaftsstreitigkeiten und Streitbeilegung
Wenn eine geschäftliche Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden kann, vertreten wir Mandanten vor den Handelsgerichten erster Instanz und in den Rechtsmittelinstanzen. Wir bearbeiten Streitigkeiten über Verträge und unbezahlte Forderungen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Partnern, Ansprüche aus Wertpapieren wie Schecks und Schuldscheinen, Haftungsansprüche gegen Vorstandsmitglieder und Schadensersatzansprüche. Wo es angebracht ist, beantragen wir einstweilige Maßnahmen wie einen vorläufigen Arrest oder eine einstweilige Verfügung, um Ihre Position zu sichern, während über den Fall entschieden wird. Wir prüfen stets, ob ein ausgehandelter Vergleich oder eine Mediation die wirtschaftlich bessere Lösung ist, bevor wir einen Rechtsstreit verfolgen.
Forderungseinzug und Vollstreckungsverfahren
Unbezahlte Rechnungen und säumige Schuldner gehören zu den häufigsten Problemen, denen sich Unternehmen gegenübersehen. Wir verfolgen Forderungen über die Vollstreckungsbüros (icra dairesi) nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz (Gesetz Nr. 2004). Dies umfasst Vollstreckungsverfahren mit oder ohne vorherigem Gerichtsurteil, Verfahren auf der Grundlage von Schecks, Wechseln und Schuldscheinen, die Reaktion auf einen Widerspruch des Schuldners durch eine Klage auf Aufhebung des Widerspruchs sowie die Pfändung und Verwertung des Schuldnervermögens. Frühzeitiges Handeln verbessert die Aussichten auf Beitreibung, da sich die finanzielle Lage eines Schuldners selten verbessert, solange eine Forderung unbeachtet bleibt.
Insolvenz, Konkordat und Restrukturierung
Wir beraten sowohl Gläubiger als auch Schuldnerunternehmen in Insolvenzfragen. Für Gläubiger melden und betreuen wir Forderungen in Insolvenzverfahren und schützen ihre Stellung in der Insolvenzmasse. Für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist das wichtigste Restrukturierungsinstrument nach türkischem Recht das Konkordat (konkordato), ein gerichtlich überwachtes Verfahren, das es einem fortführungsfähigen Unternehmen ermöglicht, eine verbindliche Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu treffen. Wir beraten dazu, ob ein Konkordat realistisch ist, erstellen die unterstützenden Unterlagen und vertreten das Unternehmen im gesamten Verfahren.
Wettbewerbsrecht und Recht des unlauteren Wettbewerbs
Das türkische Wettbewerbsrecht ist im Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (Gesetz Nr. 4054) geregelt und wird von der Wettbewerbsbehörde durchgesetzt. Wir beraten zu Anmeldungen von Fusionen und Übernahmen, wenn die Schwellenwerte erreicht werden, zur Einhaltung der Vorschriften gegen wettbewerbswidrige Vereinbarungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie zur Reaktion auf Untersuchungen. Daneben enthält das türkische Handelsgesetzbuch Vorschriften zum unlauteren Wettbewerb, die Unternehmen vor irreführendem Verhalten, Herabsetzung und dem Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen schützen. Wir vertreten sowohl bei der Abwehr solcher Ansprüche als auch dabei, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden, der Ihrem Unternehmen schadet.
Internationaler Handel und grenzüberschreitende Transaktionen
Für Unternehmen, die aus der Türkei einkaufen oder dorthin verkaufen, beraten wir zu internationalen Kauf- und Lieferverträgen, grenzüberschreitenden Vertriebs- und Handelsvertretervereinbarungen, der Wahl der Lieferbedingungen, zollrechtlichen Streitigkeiten sowie dem anwendbaren Recht und Gerichtsstand für grenzüberschreitende Geschäfte. Wir beraten ferner zu internationaler Schiedsgerichtsbarkeit, einschließlich von Schiedsverfahren, die vom Istanbuler Schiedszentrum und anderen Institutionen administriert werden, sowie zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche in der Türkei. Die Türkei ist Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche, was bei der Gestaltung internationaler Verträge oft von Bedeutung ist.
Wirtschaftsmediation und Schiedsverfahren
Die Mediation ist zu einem zentralen Bestandteil der Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten in der Türkei geworden. Bei vielen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, die eine Geld- oder Schadensersatzforderung betreffen, ist die Mediation ein verpflichtender erster Schritt, der vor der Erhebung einer Klage abgeschlossen werden muss. Ob eine obligatorische Mediation Anwendung findet, hängt vom Gegenstand der Streitigkeit ab, und wir bestätigen dies zu Beginn jedes Mandats. Wir vertreten Mandanten sowohl in der obligatorischen als auch in der freiwilligen Mediation sowie in Schiedsverfahren, wenn der Vertrag dies vorsieht, und entwerfen klare und vollstreckbare Vergleichsvereinbarungen.
Geistiges Eigentum und Unternehmensvermögen
Geistiges Eigentum ist ein Geschäftsvermögen und steht häufig im Mittelpunkt von Verträgen und Streitigkeiten. Wir beraten zum Schutz von Marken, Patenten und Designs nach dem Gesetz über das gewerbliche Eigentum (Gesetz Nr. 6769) sowie zu den Bestimmungen über geistiges Eigentum in Wirtschaftsverträgen, einschließlich Lizenzierung, Abtretung, Vertrieb und Franchising. Wir helfen Unternehmen auch beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how und schreiten ein, wenn ein Wettbewerber ein eingetragenes Recht verletzt oder ein Produkt oder eine Marke kopiert.
Der wirtschaftsrechtliche Verfahrensablauf in der Türkei
Der rechtliche Ablauf hängt stark von der Art der Angelegenheit ab. Transaktionsarbeit, wie die Gründung eines Unternehmens oder die Registrierung eines Vertrags, folgt einem relativ kurzen Verwaltungsweg. Eine streitige Auseinandersetzung umfasst mehrere formale Verfahrensabschnitte. Die folgenden Schritte beschreiben, wie ein typischer Wirtschaftsstreit in der Türkei verläuft. Der genaue Weg und die für jede Phase erforderliche Zeit hängen vom Sachverhalt des Falles ab.
- Schritt 1. Fallbewertung. Wir prüfen den Vertrag, den Schriftverkehr, die Rechnungen und sonstige Unterlagen, identifizieren die rechtliche Grundlage des Anspruchs oder der Verteidigung und beraten zu den voraussichtlichen Ergebnissen, Kosten und Risiken.
- Schritt 2. Vorprozessuale Korrespondenz und Verhandlung. Viele Streitigkeiten werden mit einem förmlichen Mahnschreiben und einer Verhandlung beigelegt. Ein dokumentierter Einigungsversuch stärkt auch Ihre Position, falls die Angelegenheit später weitergeht.
- Schritt 3. Obligatorische Mediation, soweit anwendbar. Bei vielen wirtschaftsrechtlichen Geld- und Entschädigungsansprüchen muss die Mediation vor Erhebung einer Klage abgeschlossen werden. Führt die Mediation zu einem Vergleich, kann die Vereinbarung vollstreckt werden. Andernfalls stellt der Mediator ein Protokoll aus, das die Fortführung des Falls ermöglicht.
- Schritt 4. Klageerhebung oder Vollstreckungsverfahren. Je nach Sachlage reichen wir entweder eine Klage beim zuständigen Handelsgericht ein oder leiten für eine Forderung ein Vollstreckungsverfahren über das Vollstreckungsbüro ein. Falls erforderlich, beantragen wir vorläufigen Rechtsschutz wie einen Arrest.
- Schritt 5. Prüfungs- und Beweisstadium. Das Gericht tauscht die Schriftsätze der Parteien aus und prüft die Beweise. Sachverständigengutachten sind in Wirtschaftsstreitigkeiten häufig, insbesondere wenn buchhalterische oder technische Fragen auftreten.
- Schritt 6. Urteil. Das Handelsgericht erster Instanz fällt seine Entscheidung über den Anspruch.
- Schritt 7. Rechtsmittel. Eine Entscheidung kann in der Regel vor dem regionalen Berufungsgericht und in vielen Fällen vor dem Kassationsgerichtshof angefochten werden. Die Rechtsmittel und Wertgrenzen hängen vom Fall ab.
- Schritt 8. Durchsetzung des Ergebnisses. Ein günstiges Urteil oder ein Vergleich wird über die Vollstreckungsbüros durchgesetzt, wenn die Gegenseite nicht freiwillig nachkommt.
Da die Zeitrahmen bei türkischen Wirtschaftsangelegenheiten vom Gericht, der Komplexität des Falls und davon abhängen, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, geben wir eine realistische Einschätzung für Ihre konkrete Situation ab und nicht ein allgemeines Versprechen.
Erforderliche Dokumente und Angaben
Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt von der Angelegenheit ab. Die folgende Liste zeigt, was Mandanten am häufigsten beigebracht werden müssen. Sobald wir Ihren Fall verstanden haben, geben wir Ihnen eine genaue Checkliste.
- Gesellschaftsunterlagen wie Handelsregisterauszug, Satzung und Unterschriftenzirkular.
- Die einschlägigen Verträge, Bestellformulare und etwaige Anhänge.
- Mit der Angelegenheit zusammenhängender Schriftverkehr, einschließlich E-Mails und förmlicher Mitteilungen.
- Rechnungen, Lieferbelege, Kontoauszüge und sonstige Nachweise für Leistung oder Zahlung.
- Wertpapiere, soweit einschlägig, wie Schecks oder Schuldscheine.
- Beschlüsse des Vorstands oder der Gesellschafter, die das Geschäft oder den Rechtsstreit autorisieren.
- Identifikationsdokumente der Unternehmensvertreter oder einzelner Mandanten.
- Eine Vollmacht, die die Kanzlei zum Handeln ermächtigt, die für ausländische Mandanten in der Regel notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein muss und über eine beglaubigte türkische Übersetzung verfügt.
Liegen Dokumente in einer anderen Sprache als Türkisch vor, beraten wir Sie, ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, und können diese koordinieren.
Wirtschaftsrechtliche Dienstleistungen für ausländische Mandanten
Ein großer Teil unserer Arbeit betrifft ausländische Unternehmen und Investoren, und wir gestalten unseren Service so, dass Entfernung kein Hindernis darstellt. Als türkischer Wirtschaftsanwalt für internationale Mandanten können wir als Ihr rechtlicher Vertreter in der Türkei auftreten, während Sie Ihr Unternehmen aus dem Ausland führen.
Für ausländische Mandanten bieten wir:
- Beratungen aus der Ferne. Erst- und Folgegespräche können per Videoanruf geführt werden, sodass Sie Rat erhalten können, ohne in die Türkei reisen zu müssen.
- Vertrags- und Dokumentenprüfung. Wir prüfen Verträge nach türkischem Recht und Gesellschaftsdokumente und erläutern auf Englisch, was sie bedeuten und wo die Risiken liegen.
- Vertretung mittels Vollmacht. Mit einer ordnungsgemäß erteilten Vollmacht können wir die meisten gesellschaftsrechtlichen, vollstreckungsrechtlichen und prozessualen Schritte in Ihrem Namen vornehmen, sodass Sie nicht persönlich anwesend sein müssen.
- Koordination von Übersetzungen. Wir veranlassen beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, Gesellschaftsunterlagen und Gerichtsdokumenten und koordinieren erforderlichenfalls die notarielle Beglaubigung.
- Kommunikation auf Englisch. Wir korrespondieren und berichten in klarem Englisch und können Mandanten auf Französisch, Russisch und Chinesisch betreuen, damit Sie stets über den Stand Ihrer Angelegenheit informiert sind.
Damit ist die Kanzlei Karanfiloglu ein praktischer örtlicher Partner für ein ausländisches Unternehmen, das verlässliche rechtliche Unterstützung in der Türkei benötigt, ohne hier ein eigenes Büro zu eröffnen.
Häufige rechtliche Risiken und Fehler im Wirtschaftsrecht
Viele Wirtschaftsstreitigkeiten lassen sich auf eine kleine Zahl vermeidbarer Fehler zurückführen. Sie früh zu erkennen, ist der einfachste Weg, Ihr Unternehmen zu schützen.
- Verträge ohne ordnungsgemäße rechtliche Prüfung unterzeichnen. Unklare Zahlungsbedingungen, schwache Kündigungsklauseln oder eine ungünstige Wahl von anwendbarem Recht und Gerichtsstand zeigen sich oft erst, wenn ein Streit bereits begonnen hat.
- Die falsche Gesellschaftsstruktur wählen. Die Gesellschaftsform wirkt sich auf Haftung, Besteuerung, Unternehmensführung und die Möglichkeiten eines Investors aus, das Unternehmen zu verlassen. Eine spätere Korrektur ist kostspielig.
- Ohne eine Gesellschaftervereinbarung tätig sein. Wenn sich die Partner nicht im Voraus darauf einigen, wie Entscheidungen getroffen werden und wie ein Gesellschafter ausscheiden kann, können Meinungsverschiedenheiten das Unternehmen lähmen.
- Forderungseinzug verzögern. Je länger eine offene Forderung unbehandelt bleibt, desto schwieriger wird die Einziehung, und einige Rechte unterliegen Fristen.
- Sich auf informelle oder undokumentierte Vereinbarungen verlassen. Mündliche Vereinbarungen und lose E-Mail-Wechsel sind schwer zu beweisen und durchzusetzen.
- Die Pflicht zur obligatorischen Mediation ignorieren. Wird eine Klage erhoben, ohne die Mediation abzuschließen, dort wo sie erforderlich ist, kann das Gericht die Klage von vornherein zurückweisen.
- Davon ausgehen, dass ausländische Gepflogenheiten in der Türkei gelten. Vertragsformalitäten, Mitteilungspflichten und Verfahrensfristen unterscheiden sich in der Türkei häufig von denen im Heimatland eines Mandanten.
Eine fundierte Rechtsberatung geht jedes dieser Risiken an, bevor es zu einem Streit wird. Ein geprüfter Vertrag, eine klare Gesellschaftsstruktur, eine angemessene Gesellschaftervereinbarung und ein zügiges Vorgehen bei offenen Forderungen kosten weit weniger als der Rechtsstreit, der entsteht, wenn diese Schritte ausgelassen werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein türkischer Wirtschaftsanwalt und was tut er?
Ein türkischer Wirtschaftsanwalt berät Unternehmen zu den rechtlichen Aspekten ihrer geschäftlichen Tätigkeit in der Türkei. Dazu zählen die Gründung von Gesellschaften, die Erstellung und Prüfung von Verträgen, die Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern, der Einzug von Forderungen sowie die Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten durch Mediation, Schiedsverfahren oder gerichtliches Verfahren. Ziel ist es, rechtliche Probleme sowohl zu vermeiden als auch zu lösen, wenn sie entstehen.
Benötigen ausländische Unternehmen einen türkischen Wirtschaftsanwalt?
In den meisten Fällen ja. Wenn ein ausländisches Unternehmen mit der Türkei Handel treibt, hier investiert, Verträge nach türkischem Recht abschließt oder einen Streit mit einer türkischen Partei hat, wird die Angelegenheit in der Regel nach türkischem Recht und durch türkische Institutionen behandelt. Ein örtlicher Wirtschaftsanwalt stellt sicher, dass die Verträge und Verfahren des Unternehmens den türkischen Vorschriften entsprechen, und kann das Unternehmen vertreten, ohne dass seine Verantwortlichen in die Türkei reisen müssen.
Wie gründe ich ein Unternehmen in der Türkei?
Ein Unternehmen in der Türkei wird in der Regel als Aktiengesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Das Verfahren umfasst die Erstellung der Satzung, die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister sowie den Abschluss der steuerlichen und damit verbundenen Anmeldungen. Ein Wirtschaftsanwalt berät zur richtigen Struktur, erstellt die Dokumente und kann die Eintragung in Ihrem Namen mittels einer Vollmacht abschließen.
Kann ein Ausländer ein Unternehmen in der Türkei vollständig besitzen?
Grundsätzlich ja. Nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen werden ausländische Investoren auf der gleichen Grundlage wie inländische Investoren behandelt, und die meisten Unternehmen in der Türkei können vollständig in ausländischem Eigentum stehen. Eine begrenzte Anzahl regulierter Branchen unterliegt besonderen Beschränkungen, weshalb die Rechtslage für Ihre konkrete Branche vor der Gründung geklärt werden sollte.
Ist eine Mediation vor einem wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Türkei erforderlich?
Bei vielen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ja. Wenn der Anspruch eine Geldforderung oder einen Schadensersatz aus einer geschäftlichen Beziehung betrifft, ist die Mediation in der Regel ein obligatorischer Schritt, der vor der Klageerhebung abgeschlossen sein muss. Ob die obligatorische Mediation anzuwenden ist, hängt vom Gegenstand der Streitigkeit ab, sodass dies für Ihren konkreten Fall vor jeder Klageerhebung geklärt werden sollte.
Welche Gerichte sind in der Türkei für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständig?
Die meisten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten werden von den Handelsgerichten erster Instanz (Asliye Ticaret Mahkemesi) verhandelt. Deren Entscheidungen können in der Regel vor den regionalen Berufungsgerichten und in vielen Fällen vor dem Kassationsgerichtshof angefochten werden. Das für eine konkrete Angelegenheit zuständige Gericht hängt von den Parteien, dem Streitwert und dem Gegenstand des Streits ab.
Wie lange dauert ein wirtschaftsrechtliches Verfahren in der Türkei?
Das ist unterschiedlich. Ein einfacher Fall kann in erster Instanz innerhalb von etwa einem Jahr abgeschlossen sein, während komplexe Fälle oder Fälle, die in die Rechtsmittelinstanz gehen, deutlich länger dauern können. Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts, der Komplexität der Beweise und davon ab, ob Sachverständigengutachten erforderlich sind. Wir geben eine realistische Einschätzung ab, sobald wir Ihren Fall geprüft haben.
Wie treibe ich eine unbezahlte Forderung gegen ein Unternehmen in der Türkei ein?
Geschäftliche Forderungen werden in der Regel über die Vollstreckungsbüros nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz beigetrieben. Ein Gläubiger kann ein Vollstreckungsverfahren mit oder ohne vorhandenes Gerichtsurteil einleiten, einschließlich Verfahren auf der Grundlage von Schecks und Schuldscheinen. Erhebt der Schuldner Widerspruch, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sein, um fortzufahren, woraufhin das Vermögen des Schuldners gepfändet und verwertet werden kann. Schnelles Handeln verbessert die Aussicht auf Beitreibung.
Welches Recht regelt die geschäftliche Tätigkeit in der Türkei?
Das wichtigste Gesetz ist das türkische Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102), das Gesellschaften, Handelsgeschäfte, Wertpapiere und unlauteren Wettbewerb regelt. Es gilt zusammen mit dem türkischen Obligationengesetz und spezieller Gesetzgebung zu Vollstreckung und Insolvenz, Wettbewerb, gewerblichem Rechtsschutz und ausländischen Investitionen. Ein Wirtschaftsanwalt wendet diese Gesetze gemeinsam auf Ihre Situation an.
Kann mich ein türkischer Wirtschaftsanwalt vertreten, wenn ich im Ausland bin?
Ja. Mit einer ordnungsgemäß erteilten Vollmacht, die für ausländische Mandanten in der Regel notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen ist, kann die Kanzlei die meisten gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen, vollstreckungsrechtlichen und prozessualen Schritte in Ihrem Namen ausführen. Beratungen können per Videoanruf erfolgen, und wir berichten Ihnen während der gesamten Angelegenheit auf Englisch.
Können Sie Verträge auf Englisch entwerfen und prüfen?
Ja. Wir entwerfen und prüfen regelmäßig Verträge auf Englisch und erstellen für ausländische Mandanten zweisprachige Verträge. Wenn ein Vertrag türkischem Recht unterliegt oder vor einer türkischen Behörde verwendet werden soll, beraten wir, ob eine beglaubigte türkische Übersetzung erforderlich ist, und koordinieren diese.
Wie viel kostet ein türkischer Wirtschaftsanwalt?
Die Honorare hängen von der Art und Komplexität der Arbeit ab. Beratungs- und Vertragsarbeit wird häufig auf Pauschal- oder Stundenbasis abgerechnet, während Honorare für Prozess- und Vollstreckungsverfahren den Streitwert und das Stadium des Verfahrens berücksichtigen, mit einem von der Anwaltskammer festgelegten Mindesttarif. Wir unterbreiten ein klares Honorarangebot, bevor wir mit der Arbeit beginnen, damit Sie wissen, was Sie erwartet.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Karanfiloglu, Ihren türkischen Anwalt
Wenn Ihr Unternehmen verlässliche rechtliche Unterstützung benötigt, steht Ihnen die Kanzlei Karanfiloglu zur Verfügung. Als türkische Wirtschaftsanwaltskanzlei mit Sitz in Istanbul beraten wir in- und ausländische Unternehmen zu Gesellschaftsrecht, Verträgen, Wirtschaftsstreitigkeiten, Forderungseinzug, Vollstreckung und den alltäglichen Rechtsfragen einer Geschäftstätigkeit in der Türkei. Ob Sie ein Unternehmen gründen, einen wichtigen Vertrag prüfen lassen, eine Forderung beitreiben oder einen Rechtsstreit führen – frühzeitige Beratung verschafft Ihnen die stärkste Position.
Um Ihre Angelegenheit zu besprechen, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Team. Wir prüfen Ihre Situation, erläutern Ihre Möglichkeiten nach türkischem Recht und legen einen klaren Handlungsplan vor. Wir arbeiten für Mandanten in der gesamten Türkei und international, und ausländische Mandanten können aus der Ferne betreut werden, ohne nach Istanbul reisen zu müssen.
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Dieser Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt.
Aktualisierungsdatum: 20. Mai 2026
