Eine Freizonen-Firma in der Türkei zu gründen bedeutet, ein Unternehmen in einer der ausgewiesenen Freihandelszonen des Landes anzumelden, wo Importe, Exporte und viele Transaktionen außerhalb des üblichen Zoll- und Steuersystems liegen. Der Hauptreiz ist einfach. Eine Freizonen-Firma in der Türkei kann von Körperschaftsteuer- und Zollbefreiungen für qualifizierte Tätigkeiten profitieren und gleichzeitig von einem einzigen Standort aus mit der Türkei und der weiteren Region handeln. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Frage, wer sich bewerben kann, die Schritte, die Unterlagen, die Kosten und den Zeitplan.
Die Türkei betreibt ein Netz von Freizonen in der Nähe großer Häfen und Industriezentren, von Istanbul und Izmir bis Mersin und der ägäischen Küste. Jede Zone wird von einer Betreibergesellschaft unter Aufsicht des Handelsministeriums geführt. Die folgenden Angaben gelten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels, und da sich Anreize und Gebühren ändern, sollten Sie den aktuellen Stand vor einer Verpflichtung mit einem Anwalt bestätigen.
Was Ist eine Freizonen-Firma in der Türkei?
Eine Freizonen-Firma in der Türkei ist eine juristische Person, die berechtigt ist, in einer türkischen Freihandelszone zu agieren, einem festgelegten Gebiet, das für Handelszwecke als außerhalb des Zollgebiets gilt. Waren können in die Zone gelangen, gelagert, verarbeitet, montiert oder wieder ausgeführt werden, ohne die Zollabgaben und einige der Steuern, die auf dem Festland gelten. Unternehmen in diesen Zonen konzentrieren sich typischerweise auf Fertigung, Montage, Logistik, Lagerung, Software und Handel.
Die Zonen wurden geschaffen, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und Exporte zu steigern. Eine türkische Freihandelszonen-Firma hält eine Betriebslizenz, die an eine bestimmte Tätigkeit wie Produktion oder Handel gebunden ist, und diese Lizenz legt fest, was das Unternehmen innerhalb der Zone tun darf. Sie kaufen keine Mantelgesellschaft. Sie bauen einen echten Betrieb mit einem physischen oder virtuellen Büro, einer Lizenz und Personal auf.
Steuervorteile einer Freizonen-Firma in der Türkei
Die Steuervorteile einer Freizonen-Firma in der Türkei umfassen Zoll-, Körperschaftsteuer-, Lohn- und Mehrwertsteuererleichterungen, jeweils an Bedingungen gebunden, die ein Unternehmen erfüllen und einhalten muss. Sie werden durch das Freizonengesetz (Gesetz Nr. 3218) und seine Verordnungen festgelegt und sind der Hauptgrund, warum Investoren diesen Weg in Betracht ziehen. Eine Freizonen-Firma kann folgende Vorteile nutzen:
- Zollbefreiung für Waren, die aus dem Ausland in die Zone gebracht werden, solange sie nicht ohne Zollabwicklung auf das türkische Festland gelangen.
- Körperschaftsteuerbefreiung auf Erträge aus Fertigungstätigkeit in der Zone, verfügbar für Unternehmen mit einer gültigen Produktionslizenz.
- Einkommensteuererleichterung auf Arbeitnehmerlöhne für Hersteller, die einen festgelegten Anteil ihrer Produktion exportieren, wobei sich dieser Schwellenwert über die Jahre verändert hat und für den aktuellen Satz überprüft werden sollte.
- Vorteile bei Mehrwertsteuer und Stempelsteuer auf viele innerhalb der Zone durchgeführte Transaktionen.
Diese Steuervorteile einer Freizonen-Firma in der Türkei gelten nicht automatisch für jede Tätigkeit. Eine reine Handelslizenz wird anders behandelt als eine Produktionslizenz, und insbesondere die Körperschaftsteuerbefreiung für die Fertigung hängt davon ab, die richtige Lizenz zu halten und zu bewahren. Dies ist ein Bereich, in dem die richtige Wahl der Lizenzkategorie am Anfang Ihre Steuerposition für Jahre verändert.
Wer Kann eine Firma in einer Türkischen Freizone Gründen?
Fast jeder kann eine Firma in einer türkischen Freizone gründen, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger und vollständig im Auslandseigentum stehender Unternehmen. Die Türkei verlangt keinen lokalen Anteilseigner oder Partner für eine Freizonen-Firma, und ausländische Investoren werden im Rahmen des Auslandsinvestitionsrahmens gleich behandelt wie türkische Investoren.
Sie benötigen trotzdem einige Dinge:
- Eine türkische Steuernummer für jeden ausländischen Anteilseigner und Direktor, die ein Anwalt mit einer Vollmacht in Ihrem Namen beschaffen kann.
- Eine Unternehmensstruktur, meist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft, in manchen Fällen eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens.
- Eine Tätigkeit, die in eine der von der Zone angebotenen Lizenzkategorien passt, da sich jede Zone auf bestimmte Branchen spezialisiert.
- Ausreichende Substanz, um den Betreiber zu überzeugen, also einen echten Geschäftsplan statt eines bloßen Namensschilds.
Ob dieser Weg zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihrer Branche, Ihren Handelsströmen und Ihrer Steueransässigkeit ab, und ein Anwalt kann dies in einer kurzen Beratung bewerten, bevor Sie irgendetwas einreichen.
Wie Man eine Firma in einer Türkischen Freizone Gründet, Schritt für Schritt
Um eine Firma in einer türkischen Freizone zu gründen, bewegen Sie sich auf zwei Spuren gleichzeitig: die Gründung des türkischen Unternehmens und den Erhalt der Freizonen-Betriebslizenz. Die wichtigsten Schritte laufen üblicherweise in dieser Reihenfolge:
- Wählen Sie die Zone und den Lizenztyp. Wählen Sie die Freizone, die zu Ihrer Branche und Ihrem Standort passt, und entscheiden Sie dann, ob Sie eine Produktions-, Handels-, Lager- oder Dienstleistungslizenz benötigen.
- Bereiten Sie die Unternehmensdokumente vor. Entwerfen Sie die Satzung, legen Sie das Grundkapital fest und ernennen Sie Direktoren. Ein Anwalt erstellt diese auf Türkisch und organisiert beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente.
- Beschaffen Sie Steuernummern und eine Vollmacht. Holen Sie eine türkische Steuernummer für jeden ausländischen Anteilseigner und unterschreiben Sie eine Vollmacht, damit Ihr Anwalt für Sie handeln kann, ohne dass Sie in der Türkei sind.
- Registrieren Sie das Unternehmen beim Handelsregister. Reichen Sie die Gründung beim zuständigen Handelsregisteramt ein, damit das Unternehmen Rechtspersönlichkeit erlangt und im Handelsregister eingetragen wird.
- Beantragen Sie die Betriebslizenz. Reichen Sie die Freizonen-Firmenregistrierung in der Türkei beim Zonenbetreiber und der Generaldirektion für Freizonen im Handelsministerium ein, mit Ihrem Geschäftsplan und den Unternehmensunterlagen.
- Sichern Sie sich Räumlichkeiten in der Zone. Mieten Sie ein Büro, Lager oder eine Produktionseinheit innerhalb der Zone, oder nehmen Sie ein virtuelles Büro, wo die Zone dies zulässt, da die Lizenz an einen Standort gebunden ist.
- Eröffnen Sie ein türkisches Bankkonto und zahlen Sie das Kapital ein. Eröffnen Sie ein Firmenkonto, zahlen Sie das erforderliche Kapital ein und richten Sie die von der Zone und dem Finanzamt erwartete Buchhaltung ein.
Die Freizonen-Firmenregistrierung in der Türkei ist ein dokumentengetriebener Prozess, und der Betreiber prüft Ihren Geschäftsplan, bevor die Lizenz erteilt wird. Ein schwacher oder vager Plan ist einer der häufigsten Gründe, warum ein Antrag stockt.
Benötigte Dokumente
Die Freizonen-Firmenregistrierung in der Türkei beruht auf einem Kernsatz von Dokumenten, die meist ein Anwalt für Sie zusammenstellt. Erwarten Sie, Folgendes bereitzustellen:
- Passkopien aller Anteilseigner und Direktoren, notariell beglaubigt und, falls ausländisch, apostilliert.
- Die für das türkische Unternehmen erstellte Satzung.
- Eine unterschriebene Vollmacht für Ihren Anwalt, im Ausland apostilliert oder vor einem türkischen Notar unterschrieben.
- Einen Geschäftsplan oder eine Tätigkeitsbeschreibung für den Antrag auf die Betriebslizenz.
- Für einen Firmenanteilseigner die Registrierungsurkunde des Mutterunternehmens und einen Vorstandsbeschluss, beide apostilliert.
- Adressnachweis und Unterschriftsproben für die Direktoren.
Außerhalb der Türkei ausgestellte Dokumente benötigen üblicherweise eine Apostille und eine beglaubigte türkische Übersetzung. Fehlende oder falsch legalisierte Unterlagen sind die häufigste Verzögerungsursache, daher lohnt es sich, die Liste richtig zu erstellen, bevor jemand reist oder unterschreibt.
Kosten für die Gründung einer Freizonen-Firma in der Türkei
Die Kosten einer Freizonen-Firma in der Türkei teilen sich in amtliche Gebühren und laufende Kosten. Als allgemeines Bild, aktuell zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels, sollten Sie für Folgendes budgetieren und die genauen Zahlen mit einem Anwalt bestätigen, da sie regelmäßig überarbeitet werden:
- Betriebslizenzgebühr, die für die Lizenzlaufzeit an das Handelsministerium gezahlt wird, in US-Dollar festgelegt und je nach Lizenztyp unterschiedlich.
- Kosten der Unternehmensgründung wie Notar-, Handelsregister-, Übersetzungs- und Apostillegebühren.
- Miete oder Kauf von Räumlichkeiten innerhalb der Zone, stark abhängig von der Zone, dem Standort und der Größe der Einheit.
- Jährliche Gebühren, die an den Zonenbetreiber zu zahlen sind, zuzüglich Buchhaltungs- und Lohnabrechnungskosten.
Die Haupteinsparungen aus den Steuerbefreiungen übersteigen diese Kosten für einen exportierenden Hersteller oft, aber die Rechnung ist spezifisch für Ihre Tätigkeit. Ein reines Handelsunternehmen wird die Körperschaftsteuerbefreiung für die Fertigung nicht sehen, es sollte daher die Zahlen sorgfältig durchrechnen, bevor es diese Struktur gegenüber einem normalen Festlandunternehmen wählt.
Wie Lange Dauert die Gründung einer Freizonen-Firma in der Türkei?
Die Gründung einer Freizonen-Firma in der Türkei dauert üblicherweise etwa vier bis acht Wochen von einer vollständigen Akte bis zur erteilten Betriebslizenz, variiert jedoch je nach Zone und Branche. Die Unternehmensgründung selbst kann schnell gehen, oft eine Sache von Tagen, sobald die Dokumente bereit sind. Die Betriebslizenz ist die längere Phase, weil der Zonenbetreiber und das Ministerium den Geschäftsplan prüfen.
Eine grobe Übersicht nach Phasen sieht so aus: Dokumentenvorbereitung und Legalisierung etwa ein bis drei Wochen, abhängig davon, woher Ihre Papiere kommen; Handelsregistereintragung üblicherweise wenige Tage bis eine Woche; und die Prüfung der Betriebslizenz gewöhnlich drei bis fünf Wochen. In unserer Praxis bei Karanfiloglu Law Firm entstehen die Verzögerungen, die wir am häufigsten sehen, nicht durch die Behörden, sondern durch ausländische Dokumente, die ohne die korrekte Apostille oder Übersetzung eintreffen, was die Akte zurück an den Anfang schickt.
Häufige Fehler, die Vermieden Werden Sollten
Die meisten Probleme mit einer Freizonen-Firma in der Türkei sind vermeidbar und entstehen aus einer Handvoll wiederkehrender Fehler. Diese sind es wert, sich davor zu hüten:
- Den falschen Lizenztyp wählen. Eine Handelslizenz schaltet die Körperschaftsteuerbefreiung für die Fertigung nicht frei. Passen Sie die Lizenz daran an, wie das Unternehmen tatsächlich Geld verdienen wird.
- Annehmen, die Zone sei eine steuerfreie Insel. Waren, die auf das türkische Festland verkauft werden, durchlaufen weiterhin den Zoll und unterliegen den üblichen Abgaben und der Mehrwertsteuer. Die Befreiungen gelten für qualifizierte Zonentätigkeit, nicht für alles.
- Schwache Geschäftspläne. Eine vage Tätigkeitsbeschreibung verzögert die Lizenzprüfung. Betreiber wollen einen glaubwürdigen, konkreten Plan sehen.
- Die Substanz unterschätzen. Eine Freizonen-Firma braucht eine echte Präsenz, Räumlichkeiten und Tätigkeit, nicht nur eine Lizenz auf Papier.
- Die Steueransässigkeit ignorieren. Wo Sie und Ihr Unternehmen steuerlich ansässig sind, beeinflusst, wie Gewinne und Dividenden zuhause behandelt werden, was die Zonenbefreiungen nicht ändern.
Dies von Anfang an richtig zu machen, ist weit günstiger, als später eine falsch eingereichte Lizenz oder eine fehlerhafte Struktur zu korrigieren.
Freizonen-Firma gegen Festlandfirma in der Türkei
Eine Freizonen-Firma und eine Festlandfirma in der Türkei passen zu unterschiedlichen Geschäftsmodellen, und die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche passt.
| Merkmal | Freizonen-Firma | Festlandfirma |
|---|---|---|
| Zoll auf importierte Waren | Innerhalb der Zone befreit | Standardabgaben gelten |
| Körperschaftsteuer | Befreit bei qualifizierter Produktion | Standardkörperschaftsteuer |
| Standort | Muss innerhalb einer ausgewiesenen Zone tätig sein | Überall in der Türkei |
| Am besten geeignet für | Export, Fertigung, Logistik | Türkischer Binnenmarkt |
| Lizenz | Betriebslizenz erforderlich | Keine Zonenlizenz erforderlich |
Wenn Ihr Handel überwiegend mit dem türkischen Binnenmarkt stattfindet, ist eine Festlandfirma oft einfacher. Wenn Sie importieren, verarbeiten und exportieren, kann eine Freizonen-Firma in der Türkei die stärkere Struktur sein, sofern Lizenz und Substanz von Anfang an richtig gehandhabt werden.
Sprechen Sie mit einem Anwalt in Istanbul
Wenn Sie Beratung zu Ihrer eigenen Situation wünschen, ist Karanfiloglu Law Firm eine registrierte Anwaltskanzlei in Istanbul, die Ausländer und türkische Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Sie können uns telefonisch oder per WhatsApp unter +90 532 659 35 11 erreichen, per E-Mail an [email protected], oder uns besuchen unter Mecidiyeköy Mah. Büyükdere Cad. No:67-71, Alba İş Merkezi, Kat:8, Şişli, İstanbul. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen.
Häufig Gestellte Fragen
Kann ein Ausländer eine Freizonen-Firma in der Türkei vollständig besitzen?
Ja, ein Ausländer kann eine Freizonen-Firma in der Türkei vollständig besitzen, ohne dass ein lokaler Partner erforderlich ist. Die Türkei behandelt ausländische und türkische Investoren nach ihren Regeln für Auslandsinvestitionen gleich, sodass hundertprozentiges Auslandseigentum einer Freizonen-Firma Standard ist. Jeder ausländische Anteilseigner benötigt eine türkische Steuernummer, die ein Anwalt mit einer Vollmacht beschaffen kann.
Wie viel kostet die Gründung einer Freizonen-Firma in der Türkei?
Die Kosten kombinieren eine in US-Dollar festgelegte Betriebslizenzgebühr, Gebühren für die Unternehmensgründung, die Miete von Räumlichkeiten innerhalb der Zone und jährliche Betreibergebühren. Die genauen Zahlen werden regelmäßig überarbeitet und variieren je nach Zone und Lizenztyp, sodass sie vor der Budgetierung mit einem Anwalt als aktuelle Zahlen bestätigt werden sollten.
Zahlen Freizonen-Firmen in der Türkei Körperschaftsteuer?
Unternehmen mit einer gültigen Produktionslizenz sind im Allgemeinen von der Körperschaftsteuer auf Erträge aus der in der Zone durchgeführten Fertigung befreit. Reine Handelstätigkeit wird anders behandelt und erhält nicht dieselbe Fertigungsbefreiung. Der Umfang der Befreiung hängt von der Lizenz und der Tätigkeit ab und sollte für Ihren Fall geprüft werden.
Wie lange dauert die Freizonen-Firmenregistrierung in der Türkei?
Die Freizonen-Firmenregistrierung in der Türkei dauert üblicherweise etwa vier bis acht Wochen von einer vollständigen Akte bis zur erteilten Betriebslizenz. Die Eintragung beim Handelsregister kann nur Tage dauern, während die Prüfung der Betriebslizenz die längere Phase ist, weil der Geschäftsplan bewertet wird.
Kann eine Freizonen-Firma an den türkischen Binnenmarkt verkaufen?
Ja, aber Waren, die aus der Zone auf das türkische Festland verkauft werden, müssen den Zoll durchlaufen und unterliegen den üblichen Abgaben und der Mehrwertsteuer. Die Zoll- und Steuervorteile gelten für qualifizierte Tätigkeit innerhalb der Zone und für Wiederausfuhren, nicht für Inlandsverkäufe, die wie jede andere Einfuhr behandelt werden.
Welche Tätigkeiten kann eine türkische Freihandelszonen-Firma ausüben?
Eine türkische Freihandelszonen-Firma kann Produktion, Handel, Lagerung, Montage, Logistik, Software und bestimmte Dienstleistungen ausüben, abhängig von der Lizenz, die sie hält, und der Spezialisierung der Zone. Die Betriebslizenz legt die zulässige Tätigkeit fest, daher sollte der Lizenztyp von Anfang an zum geplanten Geschäft passen.
Muss ich in der Türkei sein, um eine Freizonen-Firma zu gründen?
Nein, Sie müssen nicht physisch anwesend sein, wenn Sie einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht erteilen. Mit dieser Befugnis kann Ihr Anwalt Steuernummern beschaffen, die Gründung einreichen und den Lizenzantrag in Ihrem Namen einreichen, während Sie im Ausland bleiben.
Über den Autor
Kaan Karanfiloğlu ist der Gründer von Karanfiloglu Law Firm, einer in Istanbul ansässigen registrierten Anwaltskanzlei, die türkische und internationale Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Er ist ein bei der Anwaltskammer Istanbul (Reg.-Nr. 58270) und der Union der Türkischen Anwaltskammern (Nr. 133074) registrierter Anwalt und praktiziert seit 2017 Recht in der Türkei. Er hat einen LL.B.-Abschluss der juristischen Fakultät der Galatasaray-Universität (2016) und berät Mandanten auf Türkisch, Englisch und Französisch; die Kanzlei betreut außerdem russisch- und chinesischsprachige Mandanten mit erfahrenen Übersetzern im eigenen Büro.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen über türkisches Recht und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze, Vorschriften, amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich mit der Zeit, und jede Situation ist anders. Für eine Beratung zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt. Es wird keine Haftung für Verluste übernommen, die sich aus dem Vertrauen auf die Informationen in diesem Artikel ergeben.







