Unternehmensliquidation in der Türkei: Eine Firma Schritt für Schritt Schließen
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Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu (Rechtsanwaltskammer Istanbul, Registernr. 58270) berät und vertritt türkische und ausländische Mandanten. Die Kanzlei arbeitet auf Türkisch, Englisch, Französisch, Russisch und Chinesisch.

Im ersten Gespräch prüfen wir mit Ihnen Sachverhalt, Unterlagen und laufende Fristen und erläutern die anwendbaren Vorschriften und Ihre Möglichkeiten.
Je nach Fall erstellen wir Rechtsgutachten, entwerfen Verträge und Schriftsätze, vertreten Sie vor Gerichten und Behörden oder versuchen, den Streit durch Mediation beizulegen.
Wir informieren Sie in jeder Phase schriftlich und in Ihrer Sprache und besprechen Risiken, voraussichtliche Dauer und Kosten im Voraus. Kein Verfahrensergebnis kann garantiert werden.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen im türkischen Recht, ob sie in der Türkei oder im Ausland leben.
Familie und Scheidung, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Immobilien.
Aufenthaltserlaubnis, Staatsbürgerschaft durch Investition, Immobilienkauf, Ehe, Scheidung und Gerichtsverfahren.
Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Forderungseinzug, geistiges Eigentum und IT-Recht.
Firmengründung, Handelsverträge, Streitigkeiten und Compliance in der Türkei.

Kaan Karanfiloğlu schloss 2016 sein Studium an der Juristischen Fakultät der Galatasaray-Universität ab und ist seit 2017 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Istanbul (Registernr. 58270, Nr. bei der Union der türkischen Anwaltskammern 133074). Er arbeitet auf Türkisch, Englisch und Französisch; die Kanzlei kommuniziert zudem auf Russisch und Chinesisch. Er ist außerdem eingetragener Mediator (Mediatorenregister des türkischen Justizministeriums, Nr. 41909).
Wichtigste Tätigkeitsbereiche:
Zulassung: Register der Rechtsanwaltskammer Istanbul · Anwaltssuche der Union der türkischen Anwaltskammern (Vorname: Kaan, Nachname: KARANFİLOĞLU)

Unsere Grundsätze
Wir arbeiten mit ausländischen Privatpersonen und Unternehmen, die in der Türkei rechtliche Unterstützung in Fragen der Staatsangehörigkeit, des Aufenthalts, von Immobilien, Familie und Wirtschaft benötigen. Mit einer Vollmacht können viele Schritte erledigt werden, ohne dass Sie in der Türkei sein müssen.

Wir arbeiten im Rahmen des türkischen Rechtsanwaltsgesetzes und der Berufsregeln der Union der türkischen Anwaltskammern: Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und die Regeln zu Interessenkonflikten gelten für jedes Mandat. Die Zulassung des Anwalts können Sie in den Registern der Rechtsanwaltskammer Istanbul und der Union der türkischen Anwaltskammern prüfen.
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