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Anwaltskanzlei Karanfiloglu

Unsere Fachgebiete

Anwalt für Markenrecht in Istanbul, Türkei

Diese Seite richtet sich an ausländische Markeninhaber, die in den türkischen Markt eintreten, an lokale Unternehmen und an Online-Händler, die eine Marke anmelden, gegen eine kollidierende Anmeldung Widerspruch einlegen, auf einen Widerspruch erwidern oder Fälschungen stoppen müssen. Als Ihr Anwalt für Markenrecht in Istanbul recherchieren wir im Register, bereiten Anmeldungen und Widerspruchsschriftsätze vor, vertreten Sie vor TÜRKPATENT und den Gerichten und überwachen Ihre Marke im Anschluss.

Markenrechte in der Türkei richten sich nach dem Gesetzbuch über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 (Sınai Mülkiyet Kanunu, SMK). In der Regel entsteht der Schutz durch die Eintragung beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT), nicht durch Benutzung. Wer jahrelang unter einem Namen in der Türkei verkauft, hat diesen Namen damit noch nicht für sich eingetragen. Genau in dieser Lücke beginnen die meisten Streitigkeiten, die uns begegnen.

Wann Sie in der Türkei einen Anwalt für Markenrecht brauchen

Nicht jede Anmeldung erfordert einen Rechtsanwalt. In den folgenden Situationen kostet eine frühe Prüfung jedoch meist weit weniger als die spätere Behebung des Problems:

  • Ausländische Marken beim Markteintritt: Prüfen Sie, wem Ihre Marke in der Türkei gehört, bevor Sie einen Vertriebs-, Franchise- oder Joint-Venture-Vertrag unterzeichnen. Ein lokaler Partner, der die Marke auf seinen eigenen Namen anmeldet, ist ein wiederkehrendes Problem.
  • Neue lokale Unternehmen: Recherchieren Sie, bevor Sie Geld für Beschilderung, Verpackung und eine Website ausgeben.
  • E-Commerce-Händler: Viele Markenprogramme von Online-Marktplätzen verlangen eine eingetragene Marke oder zumindest eine anhängige Anmeldung. Auch Anträge auf Entfernung von Angeboten (Takedown) gegen Nachahmer-Händler hängen meist davon ab.
  • Jemand hat eine ähnliche Marke angemeldet: Die Widerspruchsfrist ist kurz und streng. Wird sie versäumt, bleibt die Nichtigkeitsklage, die länger dauert und mehr kostet.
  • Gegen Ihre eigene Anmeldung wurde Widerspruch eingelegt: Die Erwiderung muss fristgerecht eingereicht und mit Beweisen untermauert werden.
  • Fälschungen sind aufgetaucht: Einstweilige Verfügungen, Beweissicherung, Zollmaßnahmen und die Klage müssen gemeinsam geplant werden.

So funktioniert die Markenanmeldung in der Türkei

1. Recherche

Vor der Anmeldung durchsuchen wir die Datenbank von TÜRKPATENT nach identischen und ähnlichen Marken. Identische Namen sind nur der Anfang. Klangliche, bildliche und begriffliche Ähnlichkeit sind wichtig, ebenso die Frage, ob sich die Waren oder Dienstleistungen überschneiden. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse von Amts wegen (Art. 5 SMK), etwa fehlende Unterscheidungskraft. Kollisionen mit älteren Marken, die relativen Schutzhindernisse (Art. 6 SMK), werden grundsätzlich nur geltend gemacht, wenn ein älterer Rechteinhaber Widerspruch einlegt. Eine Anmeldung, die die Prüfung besteht, kann also dennoch angegriffen werden.

2. Klassen und Verzeichnis

Waren und Dienstleistungen werden nach der Nizza-Klassifikation mit 45 Klassen aufgeführt. Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken. Ein zu weites Verzeichnis zieht Widersprüche und später einen Verfall wegen Nichtbenutzung nach sich. Wir formulieren das Verzeichnis anhand dessen, was Sie tatsächlich verkaufen und verkaufen wollen.

3. Anmeldung

Anmeldungen werden elektronisch über das EPATS-System von TÜRKPATENT mit der Marke, den Angaben zum Inhaber, dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und der Amtsgebühr eingereicht. Haben Sie dieselbe Marke kürzlich im Ausland angemeldet, können Sie grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dieser Erstanmeldung die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft in Anspruch nehmen; sie muss in der Anmeldung beansprucht werden.

Bei der Vertretung ist Sorgfalt geboten. Ein Anmelder kann selbst, über einen bei TÜRKPATENT eingetragenen Markenvertreter (marka vekili) oder über einen bevollmächtigten Rechtsanwalt anmelden. In der Praxis handeln Anmelder ohne Wohnsitz oder Sitz in der Türkei über einen lokalen Vertreter. Wir prüfen vor der Anmeldung die aktuellen Anforderungen für Ihre Akte und arbeiten, wo es sinnvoll ist, mit einem eingetragenen Markenvertreter zusammen.

4. Prüfung und Veröffentlichung

Das Amt prüft die Formalien und die absoluten Schutzhindernisse. Gibt es keine Beanstandung, wird die Anmeldung im Amtlichen Markenblatt (Resmi Marka Bülteni) veröffentlicht. Marken, die als beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig angesehen werden, können in diesem Stadium ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

5. Widerspruchsfrist und Eintragung

Dritte können innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen (Art. 18 SMK). Wird kein Widerspruch eingelegt oder bleibt ein Widerspruch erfolglos, wird die Marke eingetragen, sobald die Eintragungsgebühr innerhalb der vom Amt gesetzten Frist bezahlt ist. Der Schutz dauert zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden (Art. 23 SMK). Tragen Sie den Verlängerungstermin in Ihren Kalender ein.

Benennungen nach dem Madrider Protokoll

Die Türkei ist Mitglied des Madrider Protokolls, sodass ein ausländisches Unternehmen die Türkei auf Grundlage seiner Heimatanmeldung über die WIPO benennen kann. TÜRKPATENT prüft die Benennung ähnlich wie eine nationale Anmeldung und veröffentlicht sie im Markenblatt. Eine vorläufige Schutzverweigerung muss nach türkischem Verfahrensrecht über einen lokalen Vertreter und innerhalb einer kurzen Frist beantwortet werden. An diesem Punkt brauchen ausländische Inhaber oft zum ersten Mal einen türkischen Rechtsbeistand.

Markenwidersprüche: Widerspruch einlegen und auf einen Widerspruch erwidern

Widerspruch einlegen. Erscheint im Markenblatt eine verwechslungsfähig ähnliche Marke, muss innerhalb der zweimonatigen Frist ein begründeter Widerspruch eingereicht und die Gebühr bezahlt werden. Häufige Gründe sind Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke, eine notorisch bekannte Marke, eine bösgläubige Anmeldung sowie ältere Rechte an einem Handelsnamen oder an einer im geschäftlichen Verkehr benutzten nicht eingetragenen Marke. Jeder Grund muss belegt werden: Registerauszüge, Rechnungen, Werbung und Nachweise über Verkäufe in der Türkei.

Auf einen Widerspruch erwidern. Wird gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt, benachrichtigt Sie das Amt und setzt eine Frist für Ihre Stellungnahme. Ist die Widerspruchsmarke zum Anmelde- oder Prioritätstag Ihrer Anmeldung seit mindestens fünf Jahren eingetragen (Art. 19 Abs. 2 SMK), können Sie vom Widersprechenden in der Regel den Nachweis ernsthafter Benutzung verlangen. Eine Einschränkung Ihres Verzeichnisses oder die Aushandlung einer Koexistenzvereinbarung sind ebenfalls übliche Wege, den Konflikt zu lösen.

Gegen eine Entscheidung über den Widerspruch kann innerhalb des Amtes Beschwerde bei der Überprüfungs- und Bewertungskammer (YİDK) eingelegt werden. Deren Entscheidung kann anschließend vor dem Zivilgericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Ankara angefochten werden. Beide Fristen sind kurz und laufen ab Zustellung.

Benutzungszwang und Verfall wegen Nichtbenutzung

Eine eingetragene Marke muss für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden. Wird sie ohne berechtigten Grund nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung benutzt oder wird die Benutzung für ununterbrochen fünf Jahre ausgesetzt, kann sie auf Antrag für verfallen erklärt werden (Art. 9 SMK). Nach den Übergangsvorschriften des Gesetzbuchs werden Verfallsanträge seit dem 10. Januar 2024 bei TÜRKPATENT statt bei den Gerichten gestellt. Bewahren Sie datierte Rechnungen, Kataloge, Fotos von Verpackungen und Werbung auf. Sie dienen sowohl als Antwort auf einen Verfallsantrag als auch auf eine Aufforderung zum Benutzungsnachweis im Widerspruchsverfahren.

Markenverletzung und Fälschungen

Die unbefugte Benutzung einer eingetragenen Marke ist eine Verletzung. Nach Art. 149 SMK kann der Inhaber beim Gericht beantragen, die Verletzung festzustellen, sie zu verhindern und zu beenden, materiellen und immateriellen Schadensersatz zuzusprechen, rechtsverletzende Waren zu beschlagnahmen und gegebenenfalls ihre Vernichtung anzuordnen. Über diese Ansprüche entscheiden die besonderen Zivilgerichte für geistiges und gewerbliches Eigentum. Bestimmte Handlungen sind nach Art. 30 SMK zudem Straftaten, sodass parallel zum Zivilverfahren eine Strafanzeige erstattet werden kann.

Bei Fälschungen zählt Schnelligkeit. Eine einstweilige Verfügung kann vor oder mit der Klage beantragt werden (Art. 159 SMK), und Beweise können durch gerichtliche Anordnung gesichert werden, wenn sie zu verschwinden drohen. Bei importierten Waren kann ein Antrag beim türkischen Zoll nach dem Zollgesetz Nr. 4458 die Überlassung mutmaßlicher Fälschungen aussetzen. Hält der Zoll eine Sendung zurück, hat der Rechteinhaber nur eine sehr kurze Frist, um Klage zu erheben oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken; die Unterlagen sollten daher im Voraus bereitliegen.

Bei Verletzungen im Internet sichern wir zunächst die Beweise (Screenshots, Angaben zum Verkäufer, Testkäufe) und wählen dann zwischen einer Beschwerde beim Marktplatz, einer Abmahnung und gerichtlichen Schritten.

Welche Unterlagen Sie benötigen

  • Die Marke selbst (bei Logos eine saubere Bilddatei)
  • Angaben zum Anmelder; bei ausländischen Unternehmen ein Handelsregisterauszug
  • Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Den Prioritätsbeleg, wenn Sie Priorität beanspruchen
  • Eine Vollmacht für unser Büro; wird sie im Ausland unterzeichnet, braucht sie eine Apostille und eine beeidigte türkische Übersetzung
  • Für Widersprüche und Klagen Nachweise über Benutzung und Bekanntheit

Zeitrahmen und Kosten

Jede Akte hat ihr eigenes Tempo; verstehen Sie das Folgende daher als grobe Orientierung. Eine Anmeldung ohne Widerspruch und ohne Beanstandung durch das Amt wird in der Regel zwischen einigen Monaten und etwa einem Jahr nach der Anmeldung eingetragen. Ein Widerspruch verlängert das Verfahren. Geht der Fall zur YİDK und anschließend vor Gericht, kann er Jahre dauern. Über Anträge auf einstweilige Verfügung wird in der Regel deutlich schneller entschieden.

Die Kosten gliedern sich in drei Gruppen: Amtsgebühren von TÜRKPATENT (Anmeldung, zusätzliche Klassen, Widerspruch, Eintragung, Verlängerung), Gerichtsgebühren und Auslagen bei einem Rechtsstreit sowie Anwaltshonorare. Die Amtsgebühren werden jedes Jahr angepasst; prüfen Sie den aktuellen Tarif auf der Website von TÜRKPATENT. Jede zusätzliche Klasse erhöht die Amtsgebühr.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung: Recherche, Stellungnahme zur Eintragungsfähigkeit und Risikoanalyse.
  • Entwürfe: Verzeichnisse, Widersprüche, Erwiderungen und Beschwerden zur YİDK.
  • Anmeldung: Abwicklung des Verfahrens bei TÜRKPATENT, bei Bedarf in Abstimmung mit einem eingetragenen Markenvertreter.
  • Vertretung: Nichtigkeits- und Verletzungsklagen, gerichtliche Anfechtung von YİDK-Entscheidungen, einstweilige Verfügungen und Strafanzeigen.
  • Nachbetreuung: Überwachung des Markenblatts, Verlängerungstermine und Organisation Ihrer Benutzungsnachweise.
  • Arbeit aus der Ferne: Mandanten im Ausland können uns per Vollmacht beauftragen, ohne in die Türkei zu reisen. Wir arbeiten auf Englisch, Französisch und Türkisch, mit Unterstützung auf Russisch und Chinesisch durch muttersprachliche Berater im Büro.

Häufige Fehler

  • In eine Marke investieren, bevor im Register recherchiert wurde.
  • Einem Vertriebshändler oder lokalen Partner erlauben, die Marke auf seinen eigenen Namen anzumelden.
  • In allen Klassen anmelden, unabhängig vom tatsächlichen Geschäft.
  • Das Markenblatt nicht überwachen und die zweimonatige Widerspruchsfrist versäumen.
  • Benutzungsnachweise wegwerfen.
  • Nach dem Entdecken von Fälschungen monatelang warten, was einen Antrag auf einstweilige Verfügung schwächt.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unseren Leitfäden zur Markenanmeldung in der Türkei, zum Einlegen eines Markenwiderspruchs, zum Markenschutz für ausländische Unternehmen, zum Umgang mit einem Verletzungsfall, zu Nichtigkeitsverfahren bei Marken sowie zu unlauterem Wettbewerb und Markenverletzung. Unsere übrigen Leistungen im Bereich geistiges Eigentum sind gesondert beschrieben, und über die Kontaktseite können Sie uns erreichen, um Ihre Akte zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein ausländisches Unternehmen in der Türkei eine Marke anmelden?

Ja. Ein ausländisches Unternehmen kann eine nationale Anmeldung bei TÜRKPATENT einreichen oder die Türkei über das Madrider Protokoll benennen. In der Praxis handelt es über einen lokalen Vertreter, und eine Vollmacht genügt in der Regel, eine Reise ist nicht nötig.

Wie lange dauert eine Markeneintragung in der Türkei?

Ohne Widerspruch oder Beanstandung durch das Amt dauert es in der Regel einige Monate bis etwa ein Jahr. Widersprüche, Beschwerden zur YİDK und gerichtliche Anfechtungen verlängern das erheblich. Einen festen Termin kann niemand zusagen.

Welche Frist gilt für einen Markenwiderspruch in der Türkei?

Zwei Monate ab der Veröffentlichung im Amtlichen Markenblatt (Art. 18 SMK). Die Frist ist streng; danach bleibt in der Regel nur die Nichtigkeitsklage vor Gericht.

Wie lange gilt eine türkische Markeneintragung?

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag, unbegrenzt verlängerbar um jeweils weitere zehn Jahre gegen Zahlung der Verlängerungsgebühr.

Muss ich meine Marke in der Türkei benutzen?

Ja. Eine Marke, die fünf Jahre lang ohne berechtigten Grund nicht ernsthaft benutzt wird, kann auf Antrag für verfallen erklärt werden (Art. 9 SMK). Legen Sie gestützt auf eine seit mindestens fünf Jahren eingetragene Marke Widerspruch gegen eine jüngere Anmeldung ein, kann der Anmelder von Ihnen den Nachweis ernsthafter Benutzung verlangen (Art. 19 Abs. 2 SMK).

Ist eine Madrider Benennung so gut wie eine nationale Anmeldung?

Nach der Annahme gewährt sie denselben Schutz, TÜRKPATENT prüft sie jedoch trotzdem. Eine vorläufige Schutzverweigerung oder ein Widerspruch muss nach türkischem Verfahrensrecht über einen lokalen Vertreter beantwortet werden.

Was sollte ich tun, wenn ich in der Türkei Fälschungen meiner Marke finde?

Bewahren Sie datierte Beweise auf, ziehen Sie einen Testkauf in Betracht und sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie den Verkäufer kontaktieren. Je nach Dringlichkeit kommen eine einstweilige Verfügung, eine gerichtlich angeordnete Beweissicherung und ein Antrag beim Zoll in Betracht.

Was kostet eine Marke in der Türkei?

Die Amtsgebühren hängen von der Anzahl der Klassen ab und werden jedes Jahr angepasst; der aktuelle Tarif steht auf der Website von TÜRKPATENT. Die Anwaltshonorare richten sich nach dem Umfang der Arbeit.

So arbeiten wir

Mandanten im Ausland können mit einer Vollmacht vertreten werden, ohne in die Türkei zu reisen.

  1. Erster Kontakt

    Schreiben oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir sagen Ihnen, ob es zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern die Rechtslage, die Optionen und die voraussichtlichen Schritte nach türkischem Recht.

  3. Schriftliche Vereinbarung

    Umfang des Mandats und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.

  4. Vertretung und Information

    Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und der Gegenseite und informieren Sie bei jedem Schritt.

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