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Anwalt für Prozessführung in Istanbul, Türkei
Diese Seite richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, türkische wie ausländische, die Partei eines zivil- oder handelsrechtlichen Gerichtsverfahrens in der Türkei sind, ob Sie klagen wollen oder verklagt wurden. Als Anwalt für Prozessführung in Istanbul prüfen wir den Streit, verfassen die Schriftsätze, vertreten Sie in den Verhandlungen und führen das Verfahren durch die Rechtsmittelinstanzen.
Zivilverfahren in der Türkei folgen grundsätzlich der Zivilprozessordnung Nr. 6100 (HMK). Das Verfahren ist weitgehend schriftlich. Ein Prozess wird oft schon in den ersten Monaten geprägt, durch das, was in den Schriftsätzen steht, und durch die Beweise, die sie benennen.
Wann Sie einen Anwalt für Prozessführung in der Türkei brauchen
Sie dürfen in der Türkei rechtlich auch ohne Anwalt vor Gericht gehen, die Verfahrensregeln sind aber streng. Mandanten kommen meist zu uns, wenn:
- Ihnen jemand Geld schuldet: Ein türkischer Abnehmer, Mieter oder Partner hat nicht gezahlt, und Sie brauchen eine Forderungsklage oder eine Klage gegen seinen Widerspruch im Vollstreckungsverfahren (itirazın iptali);
- Sie verklagt wurden: Eine Klageschrift ist an Ihre Anschrift oder in Ihr Konto für elektronische Zustellung gelangt, und Ihre Frist zur Klageerwiderung läuft;
- ein Handelsstreit eskaliert ist: ein Gesellschafterkonflikt, die Anfechtung eines Beschlusses der Generalversammlung, unlauterer Wettbewerb oder ein gekündigter Vertriebsvertrag;
- es um Immobilien geht: Grundbuchberichtigung, Aufhebung von Miteigentum oder ein Anspruch wegen unberechtigter Nutzung;
- Sie in erster Instanz verloren haben: Die Rechtsmittelfrist ist kurz;
- Sie im Ausland leben: Zustellung, Prozesskostensicherheit, Übersetzung und Vollmacht müssen geplant werden.
Vor der Klage: Mediation, Mahnungen und Beweise
Bei vielen Streitigkeiten verlangt das türkische Recht eine Mediation, bevor eine Klage erhoben werden kann. Grundsätzlich betrifft dies arbeitsrechtliche Ansprüche, handelsrechtliche Forderungen auf Zahlung von Geld, Verbraucherstreitigkeiten außerhalb der Zuständigkeit der Schiedsausschüsse für Verbraucher, Mietstreitigkeiten, die Aufhebung von Miteigentum sowie Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentum (kat mülkiyeti) und dem Nachbarrecht. Eine ohne diesen Schritt erhobene Klage wird aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.
Auch andere Schritte vor der Klage sind wichtig:
- eine förmliche Mahnung über einen türkischen Notar (ihtarname), um den Schuldner in Verzug zu setzen oder einen Vertrag zu kündigen;
- die Prüfung der Verjährungsfristen, von denen einige kurz sind;
- das Sammeln von Verträgen, Rechnungen, E-Mails, Bankunterlagen und Nachrichten;
- ein Antrag an das Gericht, Beweise zu sichern, die verloren zu gehen drohen (delil tespiti);
- wo nötig, einstweiliger Rechtsschutz noch vor dem eigentlichen Verfahren.
Unser Leitfaden zur Mediation in der Türkei erläutert die Phase der Mediation.
Welches türkische Gericht ist für Ihren Fall zuständig?
Das zuständige Gericht ist gesetzlich nach der Art der Streitigkeit festgelegt, und eine Klage beim falschen Gericht kann Monate kosten. In Istanbul gibt es für jeden dieser Bereiche eigene Gerichte:
| Gericht | Typische Verfahren |
|---|---|
| Zivilgericht erster Instanz (Asliye Hukuk) | Allgemeines Zivilgericht: Schulden, Schadensersatz, Grundbuch, Verträge |
| Handelsgericht (Asliye Ticaret) | Gesellschaftsrecht, Handelsforderungen, unlauterer Wettbewerb, Schecks und Wechsel |
| Arbeitsgericht (İş Mahkemesi) | Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Wiedereinstellung |
| Familiengericht (Aile Mahkemesi) | Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt |
| Verbrauchergericht (Tüketici Mahkemesi) | Verbrauchergeschäfte |
| Friedensgericht (Sulh Hukuk) | Mietsachen, Aufhebung von Miteigentum, Besitzschutz |
| Vollstreckungsgericht (İcra Hukuk) | Beschwerden und Streitigkeiten über Vollstreckungsverfahren |
Die örtliche Zuständigkeit ist eine eigene Frage. Grundsätzlich ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig, mit besonderen Regeln für Verträge, unerlaubte Handlungen und Immobilien. Lesen Sie dazu unseren Beitrag über die Arten von Gerichten in der Türkei.
Wie ein Zivilverfahren in der Türkei abläuft, Schritt für Schritt
- Klageschrift: Parteien, Antrag, Sachverhalt und Beweise. Gerichtsgebühren und ein Kostenvorschuss werden gezahlt, und die Klageschrift wird über UYAP, das elektronische Netz der Justiz, oder im Gerichtsgebäude eingereicht.
- Klageerwiderung: Der Beklagte hat grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung für seine Erwiderung.
- Replik und Duplik: Im schriftlichen Verfahren reicht jede Seite einen weiteren Schriftsatz ein, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen. Im vereinfachten Verfahren (etwa in vielen Arbeits-, Verbraucher- und Friedensgerichtssachen) beschränkt sich der Schriftsatzwechsel grundsätzlich auf Klage und Klageerwiderung.
- Vorprüfung: Der Richter prüft die Prozessvoraussetzungen, legt die streitigen Punkte fest und setzt eine abschließende Frist für Beweise.
- Beweisaufnahme: Zeugen, ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, manchmal ein Ortstermin. Zwischen den Verhandlungen liegen meist mehrere Monate.
- Urteil: Nach den Schlussvorträgen verkündet das Gericht seine Entscheidung; das begründete Urteil wird später abgefasst und den Parteien zugestellt.
Eine Regel prägt alles. Nach dem Schriftsatzwechsel kann eine Partei ihre Klage oder ihre Verteidigung grundsätzlich nicht mehr erweitern oder ändern (Art. 141 HMK). Ausnahmen sind die ausdrückliche Zustimmung des Gegners und eine einmalige Änderung, die ıslah genannt wird. Unser Beitrag darüber, wie Sie in der Türkei eine Klage einreichen, behandelt die Phase der Klageerhebung.
Beweise und einstweiliger Rechtsschutz
Jedes Beweismittel muss in den Schriftsätzen benannt werden: Urkunden, amtliche Unterlagen, E-Mails, Nachrichten, Zeugen, Gutachten. Rechtsgeschäfte oberhalb eines jährlich angepassten Werts müssen grundsätzlich schriftlich bewiesen werden, sodass Zeugen nicht immer genügen. Bei technischen Fragen bestellt das Gericht einen Sachverständigen (bilirkişi). Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zustellung zu erheben, und sie haben oft echtes Gewicht.
Eine einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) kann zum Beispiel verhindern, dass eine streitige Immobilie während des Verfahrens übertragen wird. Ein Arrest (ihtiyati haciz) nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 friert das Vermögen eines Schuldners für eine Geldforderung ein, die grundsätzlich fällig und nicht gesichert ist. Für beides verlangt das Gericht eine Glaubhaftmachung und grundsätzlich eine Sicherheitsleistung. Lesen Sie dazu unseren Beitrag über einstweilige Verfügungen in der Türkei.
Wenn Sie in der Türkei verklagt wurden
Sie haben grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift, um Ihre Klageerwiderung einzureichen. Das Gericht kann eine einmalige Verlängerung gewähren, wenn Sie sie vor Ablauf der Frist beantragen; sie erfolgt nie automatisch. Antworten Sie nicht, gelten die Tatsachenbehauptungen des Klägers als bestritten, Sie verlieren aber weitgehend die Möglichkeit, später neue Verteidigungsmittel vorzubringen. Ihre Klageerwiderung sollte enthalten:
- Rügen der örtlichen Zuständigkeit, die grundsätzlich verloren gehen, wenn sie nicht in der Klageerwiderung erhoben werden (außer bei ausschließlicher Zuständigkeit);
- die Verjährung: Ein türkischer Richter berücksichtigt sie nicht von Amts wegen;
- eine etwaige Widerklage, die grundsätzlich zusammen mit der Klageerwiderung erhoben wird.
Rechtsmittel: Regionalberufungsgerichte und Kassationshof
Gegen ein Urteil erster Instanz kann beim Regionalberufungsgericht (Bölge Adliye Mahkemesi) Berufung eingelegt werden, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils. Diese Berufung (istinaf) überprüft Tatsachen und Recht; das Regionalgericht kann eine Verhandlung durchführen und Beweise erheben. Seine Prüfung beschränkt sich grundsätzlich auf die vorgebrachten Gründe, abgesehen von Fragen der öffentlichen Ordnung, daher müssen die Gründe konkret sein.
Gegen die Entscheidung des Regionalgerichts kann anschließend Revision beim Kassationshof (Yargıtay) eingelegt werden, ebenfalls grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Der Yargıtay prüft vor allem die Rechtsanwendung. Entscheidungen unterhalb bestimmter, jährlich angepasster Wertgrenzen sind endgültig oder können nicht vor den Yargıtay gebracht werden.
Verwaltungsverfahren bilden ein eigenes System: Verwaltungs- und Finanzgerichte, danach regionale Verwaltungsgerichte und der Staatsrat (Danıştay). Sofern kein Sondergesetz etwas anderes bestimmt, beträgt die Klagefrist bei Verwaltungssachen sechzig Tage und bei Steuersachen dreißig Tage. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden, wie Sie in der Türkei gegen eine Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen.
Prozessführung in der Türkei für ausländische Mandanten
- Vollmacht: Unterschreiben Sie sie bei einem türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille (oder konsularischer Legalisation, wenn Ihr Land dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört) und beglaubigter türkischer Übersetzung. Lesen Sie dazu Vollmachten für Ausländer.
- Verhandlungen: Eine anwaltlich vertretene Partei muss grundsätzlich nicht erscheinen, es sei denn, der Richter ordnet Ihre persönliche Anhörung oder eine Eidesleistung an.
- Zustellung an einen Beklagten im Ausland: über das Haager Zustellungsübereinkommen, einen bilateralen Staatsvertrag oder den diplomatischen Weg. Das dauert oft mehrere Monate.
- Prozesskostensicherheit: Ausländische Kläger müssen grundsätzlich nach dem Gesetz über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht Nr. 5718 eine Sicherheit leisten. Eine Befreiung kann aufgrund eines Staatsvertrags oder der Gegenseitigkeit gelten.
- Sprache: Das Verfahren wird auf Türkisch geführt. Ausländische Unterlagen benötigen eine Übersetzung, und das Gericht bestellt bei Bedarf einen Dolmetscher.
- Ausländische Urteile: Sie entfalten in der Türkei erst nach Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung Wirkung; lesen Sie dazu Schiedsverfahren und Vollstreckung in der Türkei.
Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu arbeitet auf Englisch, Französisch und Türkisch. Mandanten, die Russisch oder Chinesisch sprechen, werden über muttersprachliche Berater im Büro betreut.
Vorzubereitende Unterlagen
- Reisepass oder Ausweis; bei Unternehmen ein Handelsregisterauszug und Unterschriftsproben;
- eine Prozessvollmacht;
- Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Korrespondenz und Zahlungsbelege;
- das Abschlussprotokoll der Mediation, wo die Mediation vorgeschrieben ist;
- Namen und Anschriften von Zeugen;
- wenn Sie verklagt wurden, die erhaltene Klageschrift und ihr Zustellungsdatum;
- Apostillen und beglaubigte Übersetzungen für ausländische Unterlagen.
Wie lange ein Gerichtsverfahren in der Türkei dauert und was es kostet
Niemand kann einen Zeitplan versprechen; er hängt von der Auslastung, der Zustellung und den Sachverständigengutachten ab. Ein realistisches Bild:
- obligatorische Mediation: in der Regel einige Wochen;
- Schriftsatzwechsel: in der Regel einige Monate, wenn innerhalb der Türkei zugestellt wird;
- Vorprüfung und Beweisaufnahme: oft mehr als ein Jahr, wenn ein Sachverständiger benötigt wird;
- istinaf: in der Regel mehrere Monate bis zu einem Jahr, manchmal länger;
- Yargıtay: mehrere Monate oder länger.
Kosten entstehen durch Gerichtsgebühren bei Einreichung, einen Vorschuss für Zustellungs- und Sachverständigenkosten und Gebühren am Ende. Die Beträge werden jedes Jahr angepasst. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten und die gesetzliche Anwaltsgebühr der obsiegenden Partei nach dem Mindestgebührentarif für Rechtsanwälte. Wir erläutern die Kostenpositionen für Ihren Fall zu Beginn.
Was wir in Ihrem Verfahren tun
Bei der Anwaltskanzlei Karanfiloglu wird Ihr Verfahren persönlich von Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu betreut:
- Prüfung von Unterlagen, Fristen, zuständigem Gericht, Beweisen und Risiken;
- Mahnungen vor der Klage, der Antrag auf Mediation und einstweiliger Rechtsschutz, wo er gerechtfertigt ist;
- Abfassung von Klage oder Klageerwiderung, Replik, Duplik und Einwendungen gegen Sachverständigengutachten;
- Teilnahme an den Verhandlungen, Befragung von Zeugen und Begleitung der Arbeit der Sachverständigen;
- Verfolgung der Gerichtsakte in UYAP und Berichte an Sie auf Englisch;
- Schriftsätze für istinaf und Yargıtay sowie Erwiderungen auf Rechtsmittel der Gegenseite;
- nach dem Urteil die Vollstreckung oder, wenn es gegen Sie ausgefallen ist, die Einstellung der Vollstreckung.
Mandanten im Ausland werden aufgrund einer Vollmacht aus der Ferne vertreten. Lesen Sie auch unsere Seiten zum Zivilrecht und zum Handelsrecht.
Häufige Fehler in türkischen Gerichtsverfahren
- Die obligatorische Mediation überspringen: Die Klage wird aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.
- Beweise für die Verhandlung aufheben: Tatsachen und Beweise, die nicht in den Schriftsätzen benannt sind, können später oft nicht mehr vorgebracht werden. In unserer Praxis bei der Anwaltskanzlei Karanfiloglu ist das das Problem, das wir bei während des Verfahrens übernommenen Akten am häufigsten sehen.
- Zustellungen ignorieren: Eine Zustellung kann grundsätzlich auch dann wirksam sein, wenn Sie nicht an der Anschrift waren. Halten Sie Ihre gemeldete Anschrift und Ihr Konto für elektronische Zustellung auf dem neuesten Stand.
- Ab dem Verhandlungstermin rechnen: Rechtsmittelfristen laufen ab Zustellung, prüfen Sie daher das Zustellungsdatum in UYAP.
- Die Prozesskostensicherheit vergessen: Das Versäumen der vom Gericht gesetzten Frist für die Sicherheitsleistung kann das Verfahren beenden.
Welche Fristen gelten, hängt von Ihrer Akte ab. Sie können uns Ihre Unterlagen über unsere Kontaktseite senden, um eine Prüfung durch einen Anwalt für Prozessführung in Istanbul zu vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für mein Gerichtsverfahren in die Türkei kommen?
Nein, in den meisten Fällen nicht. Mit einer Vollmacht, die bei einem türkischen Konsulat oder vor einem ausländischen Notar mit Apostille unterschrieben wurde, kann Ihr türkischer Anwalt Sie in jeder Phase vertreten, es sei denn, der Richter ordnet Ihre persönliche Anhörung an.
Ist es Pflicht, für eine Klage in der Türkei einen Anwalt zu beauftragen?
Nein, in türkischen Zivilverfahren besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist jedoch streng, und Fehler in Schriftsätzen oder bei Beweisen lassen sich später nur schwer beheben.
Wie lange dauert eine Zivilklage in der Türkei?
Ein Verfahren in erster Instanz dauert oft mehr als ein Jahr, wenn ein Sachverständigengutachten benötigt wird, und Rechtsmittel können viele Monate hinzufügen. Es hängt vom Gericht, von der Zustellung der Unterlagen und von der Akte ab.
Welche Frist gilt für ein Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung in der Türkei?
Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Urteils, sowohl für die istinaf als auch für die Revision zum Yargıtay. Urteile unterhalb der jährlich angepassten Wertgrenzen können endgültig sein.
Ich wurde in der Türkei verklagt. Wie viel Zeit habe ich für meine Antwort?
Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift, mit einer möglichen Verlängerung, wenn Sie sie rechtzeitig beantragen. Rügen der örtlichen Zuständigkeit und die Verjährung gehören in die Klageerwiderung.
Muss ein ausländisches Unternehmen für eine Klage in der Türkei eine Sicherheit leisten?
Grundsätzlich ja. Eine Befreiung kann aufgrund eines Staatsvertrags zwischen der Türkei und dem Land des Unternehmens oder aufgrund der Gegenseitigkeit gelten.
Muss ich den Anwalt der Gegenseite bezahlen, wenn ich verliere?
Grundsätzlich ja. Die unterliegende Partei trägt die Gerichtskosten und eine gesetzliche Anwaltsgebühr nach dem Mindestgebührentarif für Rechtsanwälte; hat eine Klage nur teilweise Erfolg, werden die Kosten anteilig verteilt.
Können Sie ein Verfahren übernehmen, das ein anderer Anwalt begonnen hat?
Ja, in jeder Phase. Sobald eine neue Vollmacht vorliegt, wird die vollständige UYAP-Akte geprüft, und laufende Fristen werden zuerst bearbeitet.
So arbeiten wir
Mandanten im Ausland können mit einer Vollmacht vertreten werden, ohne in die Türkei zu reisen.
Erster Kontakt
Schreiben oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir sagen Ihnen, ob es zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört.
Prüfung
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern die Rechtslage, die Optionen und die voraussichtlichen Schritte nach türkischem Recht.
Schriftliche Vereinbarung
Umfang des Mandats und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.
Vertretung und Information
Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und der Gegenseite und informieren Sie bei jedem Schritt.
Weitere Arbeitsbereiche
- Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investitionen in Istanbul, Türkei
- Türkischer Anwalt für Aufenthaltserlaubnis und Einwanderung
- Arbeitserlaubnis und Firmengründung
- Einreiseverbot und Abschiebung
- Anerkennung ausländischer Scheidungen
- Scheidungsanwalt in der Türkei
- Türkischer Anwalt für Ehe- und Familienrecht
- Anwalt für Erbrecht
- Entschädigung nach Autounfall
- Anwalt für Arzthaftung in Istanbul, Türkei
- Verbraucherrecht
- Rechtsberatung für Unternehmen
