Zum Inhalt springen
Anwaltskanzlei Karanfiloglu

Unsere Fachgebiete

Anwalt für Autounfälle in der Türkei

Wenn Sie bei einem Autounfall in der Türkei verletzt wurden, einen Angehörigen verloren haben oder hier im Urlaub zu Schaden gekommen sind, vertreten wir Sie als Anwalt für Autounfälle in der Türkei. Wir dokumentieren Verschulden und Schaden, reichen den schriftlichen Antrag beim Versicherer ein und verfolgen den Anspruch vor der Versicherungsschiedskommission oder vor Gericht, aufgrund einer Vollmacht, wenn Sie im Ausland leben.

Diese Seite beschreibt die Leistung. Über Ihre Rechte im Allgemeinen informieren unsere Beiträge zu Ansprüchen nach einem Autounfall, Versicherung und Ihren Rechten in der Türkei sowie zu Verkehrsunfällen und Entschädigungsrechten in der Türkei.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Autounfälle in der Türkei?

Ein kleiner Blechschaden mit klarer Schuldfrage wird oft direkt mit dem Versicherer geregelt. Bei Verletzungen sieht das anders aus. Mandanten wenden sich meist an uns, wenn:

  • es Verletzungen oder eine Behinderung gibt: Der Verdienstausfall lässt sich erst berechnen, wenn ein Invaliditätsgrad festgestellt ist.
  • jemand ums Leben gekommen ist: Ehegatte, Kinder und manchmal die Eltern haben jeweils eigene Ansprüche auf Unterhaltsschaden und immateriellen Schadensersatz.
  • das Verschulden umstritten ist: Der Polizeibericht oder das erste Gutachten weist Ihnen den größten Teil der Schuld zu.
  • der Versicherer ablehnt oder zu wenig anbietet oder gar nicht antwortet.
  • das andere Fahrzeug nicht versichert war oder der Fahrer geflüchtet ist.
  • Sie Tourist sind oder im Ausland leben.

Fangen Sie früh an. Aufnahmen von Überwachungskameras werden oft innerhalb weniger Tage überschrieben.

Entschädigung nach einem Autounfall in der Türkei: Welche Ansprüche, gegen wen?

Die Entschädigung nach einem Autounfall in der Türkei besteht aus mehreren getrennten Ansprüchen. Nach Artikel 85 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 (KTK) haftet der Halter des Fahrzeugs (der işleten: grundsätzlich der eingetragene Eigentümer; bei einer kurzfristigen Autovermietung die Vermietungsgesellschaft, während beim Finanzierungsleasing oder bei einer langfristigen Miete grundsätzlich der Leasingnehmer bzw. Mieter als Halter gilt) verschuldensunabhängig für Tod, Verletzung und Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Der Fahrer haftet für sein eigenes Verschulden nach den deliktsrechtlichen Vorschriften des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098. Artikel 91 KTK schreibt für jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung (ZMSS) vor, die die Haftung des Halters abdeckt.

Die wichtigsten Schadenspositionen

  • Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder der Wert bei Totalschaden, zuzüglich der Wertminderung (değer kaybı) eines reparierten Fahrzeugs.
  • Behandlungskosten: In vielen Fällen werden sie zwischen Krankenhaus, Sozialversicherungsanstalt (SGK) und Versicherern abgerechnet; Kosten außerhalb dieses Systems werden mit Belegen geltend gemacht.
  • Verdienstausfall und Erwerbsunfähigkeit: das während der Behandlung entgangene Einkommen und das künftige Einkommen, das durch eine dauerhafte Invalidität verloren geht, zuzüglich Pflegekosten.
  • Unterhaltsschaden (destekten yoksun kalma): was Unterhaltsberechtigte verlieren, wenn die Person stirbt, die sie unterhalten hat, zuzüglich der Bestattungskosten.
  • Immaterieller Schadensersatz (manevi tazminat): ein vom Richter festgesetzter Betrag bei schweren Verletzungen oder Tod, für das Opfer und nahe Angehörige. Lesen Sie dazu materieller und immaterieller Schadensersatz im Entschädigungsrecht.
AnspruchRichtet sich in der Regel gegen
Fahrzeugschaden, WertminderungDen Kfz-Haftpflichtversicherer des schuldigen Fahrzeugs (im Rahmen der Deckungsgrenzen) oder Ihre eigene Kasko; den darüber hinausgehenden Betrag gegen Halter und Fahrer
Verdienstausfall, Erwerbsunfähigkeit, UnterhaltsschadenDen Kfz-Haftpflichtversicherer bis zur Deckungssumme; den darüber hinausgehenden Betrag gegen Halter und Fahrer
Immaterieller SchadensersatzHalter und Fahrer (nicht von der ZMSS gedeckt)
Nicht versichertes oder nicht ermitteltes FahrzeugGüvence Hesabı, mit begrenzter Deckung

Kasko oder Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kasko ist eine freiwillige Versicherung für Ihr eigenes Fahrzeug: Der Kaskoversicherer repariert es und nimmt bei der schuldigen Seite Regress, zahlt aber nichts für Verletzungen oder Verdienstausfall. Die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung werden durch Verordnung festgelegt und regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind die am Unfalltag geltenden Beträge.

Nicht versicherte Fahrzeuge und Unfallflucht

War das andere Fahrzeug nicht versichert oder kann es nicht ermittelt werden, richtet sich der Anspruch an den Güvence Hesabı, einen nach dem Versicherungsgesetz Nr. 5684 eingerichteten Fonds. Er deckt grundsätzlich Tod und Körperverletzung bei einem nicht ermittelten Fahrzeug ab; bei einem nicht versicherten, aber ermittelten Fahrzeug kann er im Rahmen der Grenzen auch Sachschäden abdecken.

Wie ein Anspruch nach einem Autounfall in der Türkei abläuft, Schritt für Schritt

Ein Entschädigungsanspruch beginnt normalerweise mit einem schriftlichen Antrag beim Versicherer des schuldigen Fahrzeugs, nicht mit einer Klage. Wir führen eine Akte meist in dieser Reihenfolge:

  1. Unterlagen sichern: den Polizeibericht oder das unterschriebene Unfallprotokoll (kaza tespit tutanağı), Krankenhausunterlagen, Fotos und Zeugen. Wir bitten die Staatsanwaltschaft frühzeitig, Kameraaufnahmen zu sichern.
  2. Den Versicherer ermitteln: Die am Unfalltag bestehende Police des schuldigen Fahrzeugs wird über das Versicherungsinformations- und Überwachungszentrum (SBM) geprüft.
  3. Den schriftlichen Antrag stellen: Artikel 97 KTK verlangt ihn, bevor Sie den Versicherer verklagen oder die Schiedskommission anrufen. Der Versicherer hat dann grundsätzlich fünfzehn Tage Zeit für seine Antwort. Eine dünne Akte bekommt ein dünnes Angebot.
  4. Den Rechtsweg wählen: Nach einer Ablehnung, einem niedrigen Angebot oder Schweigen geht der Anspruch an die Versicherungsschiedskommission oder vor Gericht. Je nach Beklagten und Anspruch kann vor einer Klage eine Mediation vorgeschrieben sein; das prüfen wir zuerst.
  5. Sachverständigengutachten: Verschulden, Invalidität und Schadenshöhe werden von Sachverständigen festgestellt. Fehlerhafte Gutachten fechten wir innerhalb der vorgesehenen Frist an.
  6. Urteil und Beitreibung: Berufung beim Regionalberufungsgericht (istinaf) und Revision beim Kassationshof (temyiz) werden geprüft, und ein nicht bezahlter Betrag wird zwangsweise beigetrieben.

Versicherungsschiedskommission oder Gericht?

Die Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) entscheidet über Ansprüche gegen Mitgliedsversicherer, und in der Praxis sind die meisten Kfz-Haftpflichtversicherer Mitglied. Sie ist in der Regel schneller als ein Gericht, und Entscheidungen unterhalb eines jährlich angepassten Betrags sind endgültig. Lesen Sie dazu wie Sie die Versicherungsschiedskommission anrufen.

Ein Gericht ist erforderlich für Ansprüche gegen Halter und Fahrer, für immateriellen Schadensersatz oder für Schäden oberhalb der Deckungssummen. Die Klage wird häufig als Klage über einen unbezifferten Betrag (belirsiz alacak davası) erhoben. Welcher Weg passt, hängt von der Verschuldensquote, den Deckungssummen und den Beklagten ab; das können wir mit Ihnen in einem kurzen Gespräch einschätzen.

Sachverständigengutachten und das Strafverfahren

Meist entscheiden drei Gutachten über den Anspruch:

  • Verschuldensgutachten (kusur raporu): legt den Verschuldensanteil jeder Partei fest. Das Gutachten aus der Strafakte, erstellt vom Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) oder einem Sachverständigen, wird auch im Zivilverfahren herangezogen.
  • Invaliditätsgutachten: legt den Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nach der geltenden Verordnung fest, ausgestellt vom Institut für Rechtsmedizin oder einem befugten Krankenhausausschuss, grundsätzlich nach Abschluss der Behandlung.
  • Versicherungsmathematisches Gutachten: berechnet Verdienstausfall und Unterhaltsschaden anhand von Alter, Einkommen, Invalidität und Verschulden.

Das Strafverfahren läuft getrennt. Gegen einen Fahrer, der jemanden verletzt, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung (taksirle yaralama) nach Artikel 89 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 oder wegen fahrlässiger Tötung nach Artikel 85 ermittelt werden. Fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt (Artikel 89/5); ein Strafantrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Verletzung über die Grundform hinausgeht und die Fahrlässigkeit bewusst war (bilinçli taksir). Der Strafantrag muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten gestellt werden, nachdem Sie von der Tat und dem Täter erfahren haben. Viele Akten gehen in ein Schlichtungsverfahren (uzlaştırma).

Lesen Sie eine Schlichtungsvereinbarung sorgfältig. Sie kann einen Verzicht auf Ihre Entschädigungsansprüche enthalten. Grundsätzlich ist der Zivilrichter nicht an die Beurteilung des Verschuldens durch das Strafgericht gebunden, sodass der Anspruch nicht auf das Strafverfahren warten muss. Lesen Sie dazu Fälle fahrlässiger Körperverletzung und unsere Seite zum Strafrecht.

Touristen, im Ausland lebende Personen und Mietwagen

Ausländer, die auf türkischen Straßen verletzt werden, haben dieselben Rechte wie türkische Staatsangehörige. Die Staatsangehörigkeit ändert nichts an Haftung, Deckung oder Fristen. Anders ist die praktische Seite:

  • Mietwagen: Die Vermietungsgesellschaft ist grundsätzlich Halterin und hält die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir prüfen den Vertrag auf die Selbstbeteiligung und auf alles, was den Versicherungsschutz entfallen lässt, etwa einen nicht eingetragenen Fahrer.
  • Fahrgäste in Transfers, Reisebussen und Taxis: Ansprüche richten sich gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer und den Halter dieses Fahrzeugs; bei gewerblicher Beförderung besteht oft eine zusätzliche Pflichtversicherung.
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen: Sie müssen eine für die Türkei gültige Grüne Karte (yeşil kart) oder eine Grenzversicherung haben. Ansprüche aus der Grünen Karte werden im Allgemeinen über das türkische Büro der Kraftfahrzeugversicherer (Türkiye Motorlu Taşıt Bürosu) abgewickelt.
  • Vollmacht: Unterschreiben Sie sie bei einem türkischen Konsulat oder vor einem Notar in Ihrem Heimatland mit Apostille (oder konsularischer Legalisation, wenn Ihr Land dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört) und beglaubigter Übersetzung.
  • Dolmetscher: Für Ihre Aussage haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher; Unterlagen aus Ihrem Heimatland benötigen eine beglaubigte türkische Übersetzung.
  • Prozesskostensicherheit: Von einem ausländischen Kläger kann grundsätzlich eine Sicherheitsleistung für die Prozesskosten verlangt werden, sofern nicht ein Staatsvertrag oder die Gegenseitigkeit davon befreit.

In unserer Praxis bei der Anwaltskanzlei Karanfiloglu in Istanbul sehen wir in Touristenakten am häufigsten eine kurze, unklare Aussage, die am Unfallort ohne Dolmetscher abgegeben wurde und später mit anderen Beweisen korrigiert werden muss. Wir arbeiten auf Englisch, Türkisch und Französisch; Mandanten, die Russisch oder Chinesisch sprechen, werden über muttersprachliche Berater in unserem Büro betreut.

Unterlagen, die wir anfordern

  • den Bericht von Polizei oder Gendarmerie oder das unterschriebene Unfallprotokoll;
  • Fahrzeugschein, Führerschein und Reisepass;
  • Fotos, Videos und Angaben zu Zeugen;
  • Reparaturrechnungen und die Schadensbewertung des Versicherers;
  • Krankenhausunterlagen, Arztrechnungen und später das Invaliditätsgutachten;
  • Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärungen;
  • in Todesfällen den Erbschein und den Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses;
  • bei Mandanten im Ausland die Vollmacht und beglaubigte Übersetzungen.

Fristen und ein realistischer Zeitplan

Artikel 109 KTK regelt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Autounfällen in der Türkei: grundsätzlich zwei Jahre ab Kenntnis vom Schaden und vom Haftpflichtigen, in jedem Fall zehn Jahre ab dem Unfall. Ist der Unfall zugleich eine Straftat mit einer längeren Verjährungsfrist, gilt diese längere Frist. Sie muss für Ihre Akte berechnet werden.

  • Nur Fahrzeugschaden: oft einige Wochen bis einige Monate in der Phase beim Versicherer.
  • Schiedskommission: in der Regel einige Monate.
  • Ansprüche wegen Verletzungen: Das Invaliditätsgutachten kommt meist nach der Behandlung, sodass sich der Anspruch im Tempo Ihrer Genesung bewegt.
  • Gerichtsverfahren: mit Sachverständigengutachten und einem Rechtsmittel ein bis mehrere Jahre.

Was ein Anwalt für Autounfälle in der Türkei für Sie tut

Unsere Rolle, vom ersten Anruf bis zur Zahlung:

  • Einschätzung: Verschulden, haftende Parteien, Policen, Verjährungsfrist und der richtige Weg.
  • Beweise: Polizeiberichte, Aufnahmen, Krankenhausunterlagen und die Strafakte.
  • Schriftsätze und Einreichung: der Antrag beim Versicherer oder beim Güvence Hesabı, die Schiedskommission, die Mediation, wo vorgeschrieben, und die Klage.
  • Vertretung: vor der Kommission, vor den Zivilgerichten und in der Strafakte.
  • Weiterverfolgung: Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung.
  • Arbeit aus der Ferne: für Mandanten im Ausland aufgrund einer Vollmacht, per E-Mail und Videoanruf.

Amtliche Kosten wie Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständigengutachten und Kostenvorschüsse sowie die Bedingungen des Mandats erläutern wir schriftlich, bevor wir beginnen. Das Ergebnis hängt von Verschulden, medizinischen Befunden und Beweisen ab. Kein Anwalt kann ein Ergebnis versprechen. Für andere Entschädigungsfragen lesen Sie unsere Seite zum Zivilrecht.

Häufige Fehler nach einem Autounfall in der Türkei

  • Zu früh eine Abfindungserklärung (ibraname) unterschreiben: Sie kann Ansprüche wegen einer dauerhaften Verletzung blockieren, die sich erst später zeigt.
  • Am Unfalltag nicht zum Arzt gehen: Eine Lücke bis zum ersten ärztlichen Befund ist das erste Argument des Versicherers.
  • Den schriftlichen Antrag beim Versicherer auslassen: Eine Klage oder ein Antrag bei der Schiedskommission gegen den Versicherer ohne diesen Antrag kann aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen werden, wenn der Mangel nicht behoben wird. Bewahren Sie einen Nachweis des Datums auf.
  • Die Verschuldensquote ungeprüft hinnehmen: Fotos, Aufnahmen und eine neue sachverständige Prüfung können sie ändern.
  • In der Schlichtung auf alles verzichten: Die Vereinbarung kann so formuliert sein, dass sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche erfasst.

Unsere Arbeit als Ihr Anwalt für Autounfälle in der Türkei besteht darin, den gesamten Schaden nachzuweisen, die richtigen Parteien in der richtigen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen und jede Frist einzuhalten. Um Ihren Unfall zu besprechen, nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Anwalt für Autounfälle in der Türkei, um Entschädigung zu verlangen?

Nein, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Sie können sich selbst an den Versicherer, die Versicherungsschiedskommission oder ein Gericht wenden, aber bei Verletzungen, Todesfällen oder umstrittenem Verschulden wirken sich Berechnungs- und Verfahrensfehler unmittelbar auf das aus, was Sie erhalten.

Wie lange hat der Versicherer Zeit, auf meinen Antrag zu antworten?

Nach Artikel 97 KTK hat der Versicherer nach einem schriftlichen Antrag grundsätzlich fünfzehn Tage Zeit. Antwortet er nicht oder bietet er zu wenig an, können Sie die Versicherungsschiedskommission oder ein Gericht anrufen.

Welche Frist gilt für Ansprüche aus einem Autounfall in der Türkei?

Grundsätzlich zwei Jahre ab Kenntnis vom Schaden und vom Haftpflichtigen und höchstens zehn Jahre ab dem Unfall. Ist der Unfall zugleich eine Straftat mit einer längeren Verjährungsfrist, gilt diese längere Frist.

Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung immateriellen Schadensersatz?

Nein, die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keinen immateriellen Schadensersatz. Er wird vor Gericht gegen Halter und Fahrer des Fahrzeugs geltend gemacht.

Was gilt, wenn das andere Auto nicht versichert war oder weggefahren ist?

Sie können Ansprüche beim Güvence Hesabı geltend machen. Er deckt grundsätzlich Tod und Körperverletzung bei einem nicht ermittelten Fahrzeug ab; bei einem nicht versicherten, aber ermittelten Fahrzeug kann er im Rahmen der Grenzen auch Sachschäden abdecken.

Kann ich Ansprüche geltend machen, nachdem ich die Türkei verlassen habe?

Ja, ein Anspruch kann vom Ausland aus eingeleitet und verfolgt werden. Mit einer Vollmacht, die bei einem türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille unterschrieben wurde, kann Ihr Anwalt für Sie einreichen und Termine wahrnehmen; in den meisten Akten müssen Sie nicht persönlich erscheinen.

Muss ich warten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist?

Nein, der Entschädigungsanspruch kann parallel zum Strafverfahren verfolgt werden. Grundsätzlich ist der Zivilrichter nicht an die Beurteilung des Verschuldens durch das Strafgericht gebunden, die Gutachten und Beweise aus der Strafakte werden aber berücksichtigt.

Ich hatte das Auto gemietet. Wer zahlt, wenn ich den Unfall verursacht habe?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens zahlt die Schäden der anderen Partei im Rahmen ihrer Deckungssummen, weil die Vermietungsgesellschaft in der Regel Halterin ist. Ihre eigene Lage hängt dann vom Mietvertrag, von der Selbstbeteiligung und davon ab, ob etwas in Ihrem Verhalten den Versicherungsschutz entfallen lässt.

So arbeiten wir

Mandanten im Ausland können mit einer Vollmacht vertreten werden, ohne in die Türkei zu reisen.

  1. Erster Kontakt

    Schreiben oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir sagen Ihnen, ob es zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern die Rechtslage, die Optionen und die voraussichtlichen Schritte nach türkischem Recht.

  3. Schriftliche Vereinbarung

    Umfang des Mandats und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.

  4. Vertretung und Information

    Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und der Gegenseite und informieren Sie bei jedem Schritt.

Weitere Arbeitsbereiche

KontaktAnrufenWhatsApp