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Anwalt für Arbeitserlaubnis und Firmengründung in der Türkei
Wenn Sie in der Türkei ein Unternehmen gründen, es selbst führen oder ausländische Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie es gleichzeitig mit zwei rechtlichen Verfahren zu tun: der Firmengründung und der Arbeitserlaubnis. Als Anwalt für Arbeitserlaubnis und Firmengründung in Istanbul wählen wir mit Ihnen die Struktur, bereiten die Unterlagen vor, lassen die Gesellschaft eintragen und reichen den Antrag beim Ministerium ein.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Arbeitserlaubnis und Firmengründung in der Türkei?
Anteile an einer türkischen Gesellschaft zu halten, erfordert für sich allein keine Arbeitserlaubnis, tatsächlich in ihr zu arbeiten, dagegen grundsätzlich schon. Die Angelegenheiten, die unser Büro erreichen, sehen meist so aus:
- Ein Investor, der vom Ausland aus gründet: eine Privatperson oder ein ausländisches Unternehmen, die aufgrund einer Vollmacht eine türkische Gesellschaft gründen, ohne anzureisen.
- Ein Gesellschafter, der die Gesellschaft leiten wird: ein ausländischer Gründer, der eine Arbeitserlaubnis braucht, um die neue Gesellschaft zu führen.
- Ein Arbeitgeber, der einen ausländischen Staatsangehörigen einstellt: ein türkisches oder ausländisch beherrschtes Unternehmen, das einen Ingenieur, eine Führungskraft oder eine Fachkraft einstellt.
- Eine ausländische Muttergesellschaft: eine Gruppe, die statt einer Tochtergesellschaft eine Zweigniederlassung oder ein Verbindungsbüro erwägt.
- Ein abgelehnter Antrag: eine abgelehnte Arbeitserlaubnis, bei der die Einspruchsfrist bereits läuft.
Wenn Sie nur in der Türkei leben möchten, ohne zu arbeiten, lesen Sie unsere Seite zur Aufenthaltserlaubnis in der Türkei. Verträge und Gesellschafterstreitigkeiten nach der Gründung gehören zu unserer Leistung im Handelsrecht.
Welche Gesellschaftsformen können Ausländer in der Türkei gründen?
Ausländer können jede Gesellschaftsform gründen, die auch türkischen Staatsangehörigen offensteht. Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 stellt ausländische Investoren Inländern gleich, sodass vor der Gründung grundsätzlich keine gesonderte Investitionsgenehmigung erforderlich ist. Die Wahl hängt meist von der Zahl der Gesellschafter, dem Kapital und Ihrer Konzernstruktur ab.
| Struktur | Typischer Einsatz | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket) | Ein oder wenige Gesellschafter, kleine und mittlere Unternehmen | Anteilsübertragungen erfordern einen notariellen Vertrag und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung; die Haftung für bestimmte öffentliche Abgaben kann Geschäftsführer und Gesellschafter treffen. |
| Aktiengesellschaft (anonim şirket) | Höheres Kapital, viele Aktionäre, geplante Aufnahme von Investoren | Strengere Regeln für die Kapitaleinzahlung; oberhalb eines gesetzlich festgelegten Kapitalschwellenwerts kann eine Aktiengesellschaft verpflichtet sein, einen Vertragsanwalt zu bestellen. |
| Zweigniederlassung (şube) | Ein ausländisches Unternehmen, das unmittelbar in der Türkei Geschäfte betreibt | Keine eigene Rechtspersönlichkeit; die Muttergesellschaft haftet für die Schulden der Zweigniederlassung. |
| Verbindungsbüro (irtibat bürosu) | Nur Marktforschung und Werbung | Darf keine Geschäfte betreiben und keine Einnahmen erzielen; benötigt eine Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Technologie. |
Die beiden wichtigsten Optionen für ausländische Gruppen vergleichen wir in Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der Türkei. Zur häufigsten Struktur lesen Sie unseren Leitfaden zur Gründung einer GmbH in der Türkei.
Firmengründung in der Türkei für Ausländer, Schritt für Schritt
Die Firmengründung in der Türkei für Ausländer geht beim Handelsregister schnell, sobald die Unterlagen fertig sind; die meiste Wartezeit entsteht im Ausland. Grundsätzlich laufen die Schritte in dieser Reihenfolge ab:
- Struktur und Kapital festlegen: Gesellschaftsform, Beteiligungen, Geschäftsführung, Tätigkeiten und Kapital. Das Mindestkapital ist im türkischen Handelsgesetzbuch geregelt und wurde durch Präsidialbeschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2024 angehoben; daher prüfen wir den aktuellen Betrag vor der Anmeldung.
- Vorläufige Steuernummern beschaffen: Jeder ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer, auch ein Gesellschafter in Form einer juristischen Person, erhält eine solche Nummer von einem türkischen Finanzamt.
- Die ausländischen Unterlagen vorbereiten: Reisepässe werden von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt. Ist der Gesellschafter ein Unternehmen, benötigen sein Bestandsnachweis (certificate of good standing) und der Beschluss seines Leitungsorgans eine Apostille (oder konsularische Legalisation) und eine beglaubigte Übersetzung.
- Anmeldung über MERSIS: Antrag und Gesellschaftsvertrag werden in MERSIS, dem zentralen Registersystem, vorbereitet.
- Kapital einzahlen: Bei einer Aktiengesellschaft wird der gesetzlich vorgeschriebene Teil des Bareinlagekapitals grundsätzlich vor der Eintragung auf ein Sperrkonto im Namen der Gesellschaft eingezahlt. Bei einer GmbH kann das Kapital grundsätzlich innerhalb einer gesetzlich zulässigen Frist nach der Eintragung eingezahlt werden.
- Unterzeichnen und eintragen lassen: Der Gesellschaftsvertrag wird beim Handelsregister oder vor einem Notar unterzeichnet, und es werden Unterschriftserklärungen abgegeben. In Istanbul erfolgt die Eintragung bei der Handelsregisterdirektion der Istanbuler Handelskammer und wird im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.
- Finanzamt, Bücher und Bank: Das Register benachrichtigt das Finanzamt, das die Anschrift überprüft. Es folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher, eine Adresse für registrierte elektronische Post (KEP), das Bankkonto und, sobald Personal eingestellt wird, die Anmeldung des Betriebs bei der Sozialversicherung (SGK).
Gesellschaften mit ausländischem Kapital melden sich nach der Gründung zudem beim Ministerium für Industrie und Technologie, grundsätzlich online. Den vollständigen Ablauf finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Firmengründung in der Türkei und in unserem Beitrag darüber, wie Sie als Ausländer eine türkische Steuernummer erhalten.
Wie funktioniert eine Arbeitserlaubnis in der Türkei?
Eine Arbeitserlaubnis in der Türkei wird vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit nach dem Gesetz über internationale Arbeitskräfte Nr. 6735 erteilt. Der Antrag wird online über das System e-İzin gestellt, und grundsätzlich reicht ihn der Arbeitgeber ein. Wenn Sie in Ihrer eigenen Gesellschaft arbeiten werden, ist die Gesellschaft Ihr Arbeitgeber.
Antrag aus dem Ausland oder aus der Türkei
Aus dem Ausland stellen Sie den Antrag bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat, und der Arbeitgeber lädt die erforderlichen Unterlagen anschließend innerhalb einer kurzen Frist in e-İzin hoch. Wenn Sie sich bereits in der Türkei aufhalten, kann der Antrag aus dem Inland gestellt werden. Dieser Weg setzt grundsätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis voraus, die für mindestens sechs Monate erteilt wurde. Ein Touristenvisum oder eine Visumbefreiung genügt nicht.
Worauf das Ministerium achtet
Das Ministerium wendet eigene Bewertungskriterien an, darunter das Verhältnis türkischer zu ausländischen Beschäftigten im Betrieb, das eingezahlte Kapital der Gesellschaft oder ihre Umsatz- und Exportzahlen, ein der Stelle angemessenes Gehalt und die Qualifikation des Antragstellers. Ausländische Gesellschafter, die für sich selbst einen Antrag stellen, können zusätzlichen Kriterien unterliegen, die an ihre Beteiligung anknüpfen. Die Kriterien ändern sich von Zeit zu Zeit; daher prüfen wir die Gesellschaft vor der Antragstellung anhand der aktuellen Fassung.
Grundsätzlich entscheidet das Ministerium über einen vollständigen Antrag innerhalb von dreißig Tagen; fordert es fehlende Unterlagen an, ruht die Akte, bis sie eingehen. Nach der Erteilung wird der Arbeitnehmer bei der SGK angemeldet. Nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 gilt eine gültige Arbeitserlaubnis als Aufenthaltserlaubnis, sodass Sie keine gesonderte benötigen.
Arten der Erlaubnis, die Turquoise Card und Befreiungen
Eine erste Arbeitserlaubnis wird grundsätzlich befristet erteilt und ist an einen Arbeitgeber gebunden. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Erlaubnis beantragt werden. Qualifizierte Berufsangehörige, die selbstständig arbeiten, können eine Arbeitserlaubnis für Selbstständige beantragen, und Personen mit einer ausreichenden Dauer rechtmäßiger Beschäftigung können eine unbefristete Erlaubnis beantragen. Die Turquoise Card ist ein eigener Weg für hochqualifizierte Personen und Investoren und wird nach einer Übergangszeit unbefristet. Manche Ausländer sind von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis befreit, und die Befreiung wird grundsätzlich durch ein Dokument des Ministeriums bestätigt. Wer dafür in Frage kommt, lesen Sie unter Befreiung von der Arbeitserlaubnis in der Türkei.
Welcher Weg für Sie passt, hängt von Struktur und Kapital der Gesellschaft ab, von der Zahl ihrer türkischen Beschäftigten und davon, wo Sie sich bei der Antragstellung aufhalten; ein Anwalt kann das in einem kurzen Gespräch einschätzen. Das vollständige Antragsverfahren beschreibt unser Leitfaden, wie Sie eine Arbeitserlaubnis in der Türkei erhalten, und die Seite des Arbeitgebers unser Beitrag über die Beantragung einer türkischen Arbeitserlaubnis als Arbeitgeber.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Die Liste hängt von der Akte ab; diese Unterlagen werden am häufigsten verlangt.
Für die Firmengründung
- Beeidigte, notariell beglaubigte Übersetzungen der Reisepässe ausländischer Gesellschafter und Geschäftsführer
- Vorläufige Steuernummern
- Bei einem Gesellschafter in Form einer juristischen Person: Bestandsnachweis, Beschluss des Leitungsorgans und Nachweis der Zeichnungsbefugnis, mit Apostille und übersetzt
- Eine Vollmacht, mit Apostille oder bei einem türkischen Konsulat errichtet, wenn die Gesellschaft in Ihrem Namen gegründet wird
- Ein Mietvertrag oder Grundbuchauszug für den Geschäftssitz
Für die Arbeitserlaubnis
- Ein Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit und ein biometrisches Foto
- Ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot
- Diplome und Zeugnisse; für manche Berufe, etwa im Gesundheits- und Bildungswesen, eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde
- Das Handelsregisterblatt des Arbeitgebers, eine Tätigkeitsbescheinigung, aktuelle Jahresabschlüsse und SGK-Unterlagen über das Personal
Wie lange dauern Firmengründung und Arbeitserlaubnis?
Wenn beides zusammen geplant wird, sind die meisten Akten innerhalb weniger Monate abgeschlossen. Phase für Phase:
- Ausländische Unterlagen: Apostille und Übersetzung dauern je nach Land meist eine bis mehrere Wochen.
- Vorläufige Steuernummern: meist wenige Tage, sobald die Unterlagen vorliegen.
- Handelsregister: in den meisten Akten wenige Tage bis zwei Wochen nach der Anmeldung über MERSIS.
- Bankkonto: eine bis mehrere Wochen, da Banken bei ausländisch beherrschten Gesellschaften zusätzliche Prüfungen durchführen.
- Arbeitserlaubnis: grundsätzlich dreißig Tage nach einem vollständigen Antrag, in der Praxis oft länger, wenn das Ministerium weitere Unterlagen anfordert.
Dies sind allgemeine Schätzungen, Stand Oktober 2026. In unserer Praxis bei der Anwaltskanzlei Karanfiloglu entstehen die meisten Verzögerungen nicht durch amtliche Fristen, sondern durch Namen, die in ausländischen Unterlagen unterschiedlich geschrieben sind, und durch eine fehlende Apostille.
Was wir als Ihr Anwalt für Arbeitserlaubnis und Firmengründung tun
Die Anwaltskanzlei Karanfiloglu führt Gründung und Arbeitserlaubnis als einen gemeinsamen Plan:
- Einschätzung: Struktur, Kapital und die Kriterien für die Arbeitserlaubnis werden zusammen geprüft.
- Unterlagenplan: eine schriftliche Liste dessen, was aus dem Ausland kommen muss, mit den Regeln zu Apostille und Übersetzung.
- Vertragsgestaltung: Gesellschaftsvertrag, bei Bedarf eine Gesellschaftervereinbarung und die Gründungsbeschlüsse.
- Anmeldungen und Anträge: MERSIS, Handelsregister, Finanzamt und e-İzin.
- Weiterverfolgung und Einsprüche: Beantwortung von Nachforderungen und, nach einer Ablehnung, der Einspruch und ein etwaiges Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
- Nach der Gründung: Überwachung der Verlängerungstermine, der SGK-Meldungen und der Meldungen zum ausländischen Kapital.
Wenn Sie im Ausland leben, läuft der größte Teil des Verfahrens über eine Vollmacht, die bei einem türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille unterschrieben wird. Banken verlangen für die Kontoeröffnung allerdings oft die persönliche Anwesenheit des Zeichnungsberechtigten. Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu arbeitet auf Englisch, Französisch und Türkisch, und Mandanten, die Russisch oder Chinesisch sprechen, werden über muttersprachliche Berater im Büro betreut.
Häufige Fehler ausländischer Gründer und Arbeitgeber
Diese Fehler halten Akten wochenlang auf.
- Annehmen, dass die Gesellschaft Ihnen das Recht zu arbeiten gibt: Eine Beteiligung oder ein Amt als Geschäftsführer ist keine Arbeitserlaubnis. Beantragen Sie die Erlaubnis gesondert.
- Das Kapital nur für die Gründung festlegen: Das gesetzliche Minimum erfüllt möglicherweise nicht die Erwartungen des Ministeriums an Kapital oder Umsatz. Legen Sie das Kapital mit Blick auf beides fest.
- Mit einem Touristenvisum aus der Türkei heraus beantragen: Ein Antrag im Inland setzt grundsätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis voraus. Ohne eine solche beantragen Sie die Erlaubnis über das Konsulat.
- Uneinheitliche Schreibweisen des Namens: Unterlagen, die nicht mit dem Reisepass übereinstimmen, werden zurückgeschickt. Lassen Sie jede Übersetzung der Schreibweise im Reisepass folgen.
- Die Verlängerung auf den letzten Tag verschieben: Wer mit einer abgelaufenen Erlaubnis arbeitet, riskiert Verwaltungsbußgelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beantragen Sie die Verlängerung deutlich vor Ablauf.
Wenn Sie bereits eine Ablehnung erhalten haben, ist die Einspruchsfrist kurz; unser Beitrag über den Einspruch gegen die Ablehnung einer türkischen Arbeitserlaubnis behandelt diese Phase. Sie erreichen uns über die Kontaktseite.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Ausländer 100 % einer Gesellschaft in der Türkei besitzen?
Ja, eine ausländische Privatperson oder ein ausländisches Unternehmen kann sämtliche Anteile einer GmbH oder Aktiengesellschaft in der Türkei halten. Ein türkischer Partner ist grundsätzlich nicht erforderlich, auch wenn einige regulierte Branchen eigene Zulassungsvoraussetzungen haben.
Muss ich für die Gründung einer Gesellschaft in die Türkei reisen?
Grundsätzlich nicht: Die Gesellschaft kann über eine ordnungsgemäß vorbereitete Vollmacht vom Ausland aus gegründet werden. Banken verlangen für die Kontoeröffnung oft das persönliche Erscheinen des Zeichnungsberechtigten, sodass eine kurze Reise dennoch nötig sein kann.
Erhalte ich durch eine türkische Gesellschaft eine Aufenthaltserlaubnis?
Der Besitz von Anteilen gibt Ihnen für sich allein kein Recht, in der Türkei zu leben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kommt eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für geschäftliche Verbindungen oder für den Aufbau eines Unternehmens in Betracht; wenn Sie in der Gesellschaft arbeiten werden, dient die Arbeitserlaubnis selbst als Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Wer beantragt eine Arbeitserlaubnis in der Türkei, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Grundsätzlich reicht der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis im System e-İzin ein. Ein Antragsteller im Ausland stellt zuerst einen Antrag beim türkischen Konsulat; ein Antragsteller, der sich bereits mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhält, kann den Antrag aus dem Inland stellen.
Was passiert, wenn meine türkische Arbeitserlaubnis abgelehnt wird?
Sie können grundsätzlich innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Ablehnung beim Ministerium Einspruch einlegen. Wird der Einspruch zurückgewiesen, kann vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage erhoben werden. Der Einspruch muss auf den konkreten Ablehnungsgrund eingehen.
Kann ich mit einer türkischen Arbeitserlaubnis den Arbeitgeber wechseln?
Eine befristete Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich an einen Arbeitgeber und einen Arbeitsort gebunden. Wechseln Sie zu einem neuen Arbeitgeber, muss dieser einen neuen Antrag für Sie stellen; die bestehende Erlaubnis geht nicht automatisch über.
Wie lange dauert die Firmengründung in der Türkei für Ausländer?
Sind die Unterlagen in Ordnung, dauert die Firmengründung in der Türkei für Ausländer meist einige Wochen und die Arbeitserlaubnis grundsätzlich etwa dreißig Tage nach einem vollständigen Antrag. Ausländische Formalitäten, Prüfungen der Bank und Nachforderungen von Unterlagen können die Gesamtdauer verlängern.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Gesellschaft in der Türkei?
Das Mindestkapital für GmbH und Aktiengesellschaften ist im türkischen Handelsgesetzbuch geregelt und wurde durch Präsidialbeschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2024 angehoben. Da sich die Beträge ändern können und die Kriterien für die Arbeitserlaubnis mehr Kapital als das gesetzliche Minimum erwarten können, sollte der aktuelle Betrag vor der Gründung geprüft werden.
So arbeiten wir
Mandanten im Ausland können mit einer Vollmacht vertreten werden, ohne in die Türkei zu reisen.
Erster Kontakt
Schreiben oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir sagen Ihnen, ob es zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört.
Prüfung
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern die Rechtslage, die Optionen und die voraussichtlichen Schritte nach türkischem Recht.
Schriftliche Vereinbarung
Umfang des Mandats und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.
Vertretung und Information
Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und der Gegenseite und informieren Sie bei jedem Schritt.
Weitere Arbeitsbereiche
- Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investitionen in Istanbul, Türkei
- Türkischer Anwalt für Aufenthaltserlaubnis und Einwanderung
- Einreiseverbot und Abschiebung
- Anerkennung ausländischer Scheidungen
- Scheidungsanwalt in der Türkei
- Türkischer Anwalt für Ehe- und Familienrecht
- Anwalt für Erbrecht
- Entschädigung nach Autounfall
- Anwalt für Arzthaftung in Istanbul, Türkei
- Verbraucherrecht
- Rechtsberatung für Unternehmen
- Forderungseinzug
