Familienrecht in der Türkei: Adoptionsverfahren erklärt
In der Türkei unterliegt der Adoptionsprozess dem türkischen Zivilgesetzbuch, insbesondere den Artikeln 305 bis 320, sowie den Vorschriften des...
Autor: Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu
· · 17 Min. Lesezeit

Ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung (iftira) beginnt rechtlich gesehen mit einer Strafanzeige (suç duyurusu) bei der Oberstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet Başsavcılığı): Die falsche Verdächtigung ist eine in Art. 267 des türkischen Strafgesetzbuchs (Türk Ceza Kanunu, TCK) geregelte Straftat, die keinen Strafantrag voraussetzt und von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. In der Praxis wird die Anzeige erstattet, nachdem die unwahre Beschuldigung mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten geendet hat. Für den erlittenen Schaden kann zusätzlich vor dem Zivilgericht materieller und immaterieller Schadensersatz verlangt werden.
Gegen Sie wurde eine erfundene Anzeige erstattet, Sie haben ausgesagt, vielleicht ein monatelanges Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren durchgestanden und am Ende eine Einstellungsverfügung (kovuşturmaya yer olmadığı kararı) oder einen Freispruch (beraat) erhalten. Nun stellt sich eine klare Frage: Muss die Person, die das wissentlich getan hat, mit Konsequenzen rechnen? Im Folgenden erläutern wir die Tatbestandsmerkmale der falschen Verdächtigung, den Unterschied zur Beleidigung und zum Vortäuschen einer Straftat, Zeitpunkt und Ort der Anzeige, die Beweise, den Weg zum Schadensersatz und die häufigsten Fehler.
Was im Alltag als „İftira-Prozess“ bezeichnet wird, umfasst zwei voneinander getrennte Rechtswege.
Beide Wege sind voneinander unabhängig, beeinflussen sich aber gegenseitig. Die im Strafverfahren aufgenommenen Aussagen und vor allem ein Schuldspruch sind im Schadensersatzprozess eine starke Grundlage. Deshalb wird in den meisten Fällen zuerst Strafanzeige erstattet, während der Zeitpunkt der Schadensersatzklage nach dem Verlauf des Strafverfahrens gewählt wird.
Da die falsche Verdächtigung kein Antragsdelikt ist, muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden, sobald sie von der Tat erfährt. Erklären Sie später „Ich ziehe meine Anzeige zurück“, wird das Verfahren dadurch nicht beendet. Die falsche Verdächtigung gehört in der Regel auch nicht zu den Straftaten, für die das Schlichtungsverfahren (uzlaşma) gilt; selbst wenn sich die Parteien untereinander einigen, laufen die Ermittlungen weiter.
Das Gesetz umschreibt die falsche Verdächtigung zusammengefasst so: Wer durch Anzeige oder Beschwerde bei den zuständigen Behörden oder über Presse und Rundfunk einer Person eine rechtswidrige Handlung zuschreibt, obwohl er weiß, dass sie diese nicht begangen hat, und dies tut, um gegen diese Person ein Ermittlungs- oder Strafverfahren oder eine Verwaltungssanktion herbeizuführen. Für den Grundtatbestand droht Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.
Damit ein Vorfall als falsche Verdächtigung gilt, müssen folgende Merkmale zusammen vorliegen:
Am meisten umstritten ist das Merkmal „wissentlich“. Dass die Anzeige gegen Sie erfolglos geblieben ist, zeigt für sich allein noch nicht, dass die andere Seite Sie falsch verdächtigt hat. Bei einer Einstellungsverfügung mangels Beweisen prüft die Staatsanwaltschaft beispielsweise gesondert, ob der Anzeigende möglicherweise tatsächlich glaubte, den Vorfall so erlebt zu haben. Eine Anzeige zu erstatten ist Teil der durch die Verfassung gewährleisteten Freiheit, Rechtsschutz zu suchen (hak arama özgürlüğü). Eine falsche Verdächtigung kommt erst in Betracht, wenn dieses Recht wissentlich missbraucht wird.
Das Gesetz sieht außerdem Qualifikationen vor. Die Strafe erhöht sich etwa, wenn die Tat durch das Erfinden von Spuren und Beweisen begangen wird, wenn gegen das Opfer wegen der falschen Verdächtigung eine Schutzmaßnahme wie Festnahme (gözaltı) oder Untersuchungshaft (tutuklama) angeordnet wird oder wenn das Opfer zu Unrecht verurteilt wird. In Fällen mit schweren Folgen liegt der Strafrahmen deutlich über dem des Grundtatbestands, und auch das zuständige Gericht kann ein anderes sein.
Diese drei Straftaten werden häufig verwechselt. Eine falsche Einordnung kann, vor allem bei der Beleidigung, dazu führen, dass Sie die Antragsfrist versäumen.
| Thema | Falsche Verdächtigung (Art. 267 TCK) | Beleidigung (hakaret, Art. 125 TCK) | Vortäuschen einer Straftat (suç uydurma, Art. 271 TCK) |
|---|---|---|---|
| Richtet sich die Tat gegen eine bestimmte Person? | Ja | Ja | Nein, der Täter benennt niemanden |
| Kern der Tat | Wissentlich unwahre Zuschreibung einer Straftat oder einer Verwaltungsverfehlung gegenüber einer zuständigen Stelle oder über die Presse | Zuschreibung einer konkreten Handlung oder Tatsache, die Ehre, Würde und Ansehen verletzt, oder Beschimpfung | Meldung einer nicht begangenen Straftat als begangen oder Erfinden von Beweisen für eine Straftat |
| Wer verfolgt? | Staatsanwaltschaft von Amts wegen | In der Regel auf Strafantrag (şikâyet) des Opfers | Staatsanwaltschaft von Amts wegen |
| Frist für die Anzeige | Keine Antragsfrist; es läuft die Verfolgungsverjährung | In der Regel 6 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter; in jedem Fall 2 Jahre ab der Tat | Keine Antragsfrist; es läuft die Verfolgungsverjährung |
Ein konkretes Beispiel: Schreibt Ihr Nachbar in einer Chatgruppe der Wohnanlage, die mindestens drei Personen erreicht, Sie seien ein Dieb, ist das in der Regel eine Beleidigung. Geht dieselbe Person zur Polizeiwache und zeigt Sie wegen Diebstahls an, obwohl sie weiß, dass Sie nichts gestohlen haben, kann eine falsche Verdächtigung vorliegen. Hat sie beides getan, kommen beide Straftaten nebeneinander in Betracht, und für die Beleidigung läuft die sechsmonatige Frist gesondert. Zu Anzeigen wegen Beleidigung lesen Sie unsere Beiträge zur Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung und zur Beleidigung in sozialen Medien.
Das Gesetz verlangt nicht, dass Sie zuvor freigesprochen worden sein müssen. Die Staatsanwaltschaften berücksichtigen bei der Prüfung des Vorwurfs der falschen Verdächtigung jedoch das Ergebnis des ersten Verfahrens, denn dass Sie die zugeschriebene Handlung nicht begangen haben, zeigt sich meist erst dort. Deshalb wird die Anzeige in der Praxis in der Regel erstattet, nachdem eine der folgenden Entscheidungen rechtskräftig geworden ist:
Eine frühere Anzeige ist nicht verboten. Sie können auch Strafanzeige erstatten, solange das erste Verfahren noch läuft; die Staatsanwaltschaft wartet in diesem Fall aber oft das Ergebnis des ersten Verfahrens ab oder stellt das Verfahren mangels ausreichender Beweise ein. In den Fällen, die uns vorgelegt werden, sehen wir, dass es am sinnvollsten ist, während des laufenden ersten Verfahrens die Beweise zu sammeln und die Strafanzeige nach Eintritt der Rechtskraft zusammen mit einer Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi) zu erstatten.
Da die falsche Verdächtigung kein Antragsdelikt ist, gilt die sechsmonatige Antragsfrist der Beleidigung hier nicht. Stattdessen gelten die Fristen der Verfolgungsverjährung (dava zamanaşımı) nach Art. 66 TCK. Diese richten sich nach der Höchststrafe, die das Gesetz für die Tat vorsieht; für den Grundtatbestand der falschen Verdächtigung gilt in der Regel eine Frist von acht Jahren, bei den Qualifikationen kann sie länger sein. Für die falsche Verdächtigung sieht das Gesetz zudem eine besondere Regel zum Fristbeginn vor: Die Verfolgungsverjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Unschuld des Opfers feststeht, in der Praxis meist mit dem Tag, an dem die Entscheidung zu seinen Gunsten rechtskräftig wird. Abwarten schwächt den Fall dennoch. Nach Jahren erinnern sich Zeugen nicht mehr an den Vorfall, Kamera- und Verkehrsaufzeichnungen sind dann gelöscht.
Läuft gegen Sie noch ein Verfahren, das auf die falsche Verdächtigung zurückgeht, hat Ihre Verteidigung Vorrang; hierzu kann unser Beitrag zur Strafverteidigung eine Orientierung geben.
Eine genaue Dauer lässt sich nicht angeben; entscheidend sind die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft, die Art der Beweise und die Zeit, die die Beiziehung der ersten Akte erfordert. Das Ermittlungsverfahren dauert in der Regel zwischen einigen Monaten und einem Jahr. Wird die Anklage zugelassen, verhandelt über den Grundtatbestand in der Regel das Strafgericht erster Instanz (asliye ceza mahkemesi), und das Verfahren kann sich mit mehreren Verhandlungsterminen über mehr als ein Jahr erstrecken. Hinzu kann die Berufung beim Regionalberufungsgericht (istinaf) und, je nach Höhe der Strafe, die Revision (temyiz) beim Kassationshof (Yargıtay) kommen.
Im Verfahren wegen falscher Verdächtigung sind zwei Dinge zu beweisen: dass die Beschuldigung unwahr war und dass der Anzeigende dies wusste. Das Erste ergibt sich meist aus der Entscheidung im ersten Verfahren. Das Zweite erfordert eigene Beweise. Die wichtigsten verwertbaren Beweise sind:
Bei digitalen Beweisen reicht ein Screenshot allein oft nicht aus. Bewahren Sie das Telefon mit den Nachrichten, die Absendernummer und die Datumsangaben auf; erstellen Sie eine Sicherung, bevor Sie das Gerät wechseln. Rechtswidrig erlangte Beweise, etwa Nachrichten, die durch unbefugten Zugriff auf das Telefon eines anderen beschafft wurden, sind möglicherweise nicht verwertbar und können zudem eine eigene Haftung für Sie begründen. Der Beweiswert heimlicher Tonaufnahmen ist ohnehin sehr begrenzt und umstritten. Bevor Sie einen solchen Schritt unternehmen, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen.
Das Gesetz sieht eine Strafmilderung vor, wenn der Täter seine falsche Verdächtigung widerruft. Der Umfang der Milderung hängt davon ab, in welchem Stadium die Reue gezeigt wird. Wer widerruft, bevor gegen das Opfer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, erhält die größte Milderung; nach Eröffnung des Hauptverfahrens oder nach der Verurteilung des Opfers fällt die Milderung geringer aus. Bei einer falschen Verdächtigung über Presse und Rundfunk muss die Reue in der Regel auf demselben Weg veröffentlicht werden.
Diese Regel hat für das Opfer eine praktische Bedeutung. Nimmt der Anzeigende seine Aussage noch während des ersten Verfahrens zurück und erklärt, dass die Beschuldigung unwahr war, kann dies dazu beitragen, dass Ihr Verfahren eingestellt wird. Die Milderung bedeutet jedoch nicht, dass keine falsche Verdächtigung begangen wurde. Die Strafanzeige kann trotzdem erstattet werden; das Gericht setzt die Strafe dann gemildert fest.
Die falsche Verdächtigung ist zugleich eine unerlaubte Handlung (haksız fiil). Nach Art. 49 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098 (Türk Borçlar Kanunu, TBK) ist, wer einem anderen durch ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten einen Schaden zufügt, zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Art. 58 TBK bestimmt, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, immateriellen Schadensersatz (manevi tazminat) verlangen kann.
Die Schadensersatzklage wird beim Zivilgericht erster Instanz erhoben. Sie müssen das Ergebnis des Strafverfahrens nicht abwarten; der Zivilrichter kann jedoch den Ausgang des Strafverfahrens abwarten oder die dortigen Beweise heranziehen. Ein Freispruch durch das Strafgericht bindet den Zivilrichter in der Regel nicht, die Feststellungen eines Strafurteils zum Vorliegen der Tat sind aber eine starke Grundlage. Die Verjährung ist in Art. 72 TBK geregelt: in der Regel zwei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem, in jedem Fall zehn Jahre ab der Tat; ist die Tat eine Straftat, für die das Strafrecht eine längere Verjährung vorsieht, gilt diese Frist. Die bei Klageerhebung zu zahlenden Gerichtsgebühren werden jedes Jahr angepasst; die aktuellen Beträge sollten zum Zeitpunkt der Klage geprüft werden. Mehr zu den einzelnen Schadensposten finden Sie in unseren Beiträgen zu materiellen und immateriellen Schäden und zum Schadensersatz bei Beleidigungsklagen.
Kurz gesagt: Ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung beginnt mit einer Strafanzeige und bezieht seine Stärke aus zwei Dingen: einer zu Ihren Gunsten rechtskräftig gewordenen Entscheidung und Beweisen, die zeigen, dass die Gegenseite wusste, dass sie die Unwahrheit sagte. Der strafrechtliche Weg und der Weg zum Schadensersatz sollten getrennt geplant und die Fristen von Anfang an berechnet werden. Handeln Sie nicht überstürzt, aber halten Sie Abwarten auch nicht für eine Strategie.
Wenn Sie eine rechtliche Einschätzung zu Ihrer eigenen Situation wünschen: Die Anwaltskanzlei Karanfiloglu ist eine in Istanbul eingetragene Anwaltskanzlei, die ausländische und türkische Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Sie erreichen uns telefonisch oder per WhatsApp unter +90 532 659 35 11, per E-Mail unter karanfiloglu.lawyer@gmail.com oder in unserem Büro unter der Adresse Merkez Mah. Hasat Sk. No:12, 34384 Şişli / İstanbul. Unsere Tätigkeit bei falscher Verdächtigung und in anderen Strafsachen stellen wir auf unserer Seite zum Strafrecht vor; um Ihre Situation zu besprechen, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Das Gesetz kennt keine solche Voraussetzung. Da sich die Unwahrheit der Beschuldigung aber meist erst aus dem Ergebnis des ersten Verfahrens ergibt, wird die Strafanzeige in der Praxis in der Regel erstattet, nachdem eine Einstellungsverfügung oder ein Freispruch rechtskräftig geworden ist. Bei früheren Anzeigen wartet die Staatsanwaltschaft meist das Ergebnis des ersten Verfahrens ab.
Die Strafanzeige kann bei der Oberstaatsanwaltschaft oder bei Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Gendarmerie erstattet werden. In der Regel wählt man die Oberstaatsanwaltschaft am Ort der falschen Verdächtigung. Die Anzeige wird schriftlich erstattet, Gerichtsgebühren fallen nicht an; sie kann auch durch einen Rechtsanwalt über UYAP eingereicht werden.
Da die falsche Verdächtigung kein Antragsdelikt ist, führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen von Amts wegen. Ein Verzicht des Opfers oder eine Einigung der Parteien beendet das Verfahren in der Regel nicht. Die Rücknahme der Anzeige wirkt sich höchstens auf Ihre Entscheidung aus, ob Sie eine Schadensersatzklage erheben.
Nach Art. 267 TCK beträgt die Strafe für den Grundtatbestand Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Die Strafe erhöht sich etwa, wenn Beweise erfunden werden, wenn gegen das Opfer eine Maßnahme wie Festnahme oder Untersuchungshaft angeordnet wird oder wenn das Opfer zu Unrecht verurteilt wird. Widerruft der Täter die falsche Verdächtigung, kann die Milderung wegen tätiger Reue nach Art. 269 TCK in Betracht kommen.
Die Beleidigung richtet sich gegen Ehre und Ansehen einer Person und wird in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt; die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab Kenntnis von Tat und Täter und darf in keinem Fall zwei Jahre ab Begehung der Tat überschreiten. Bei der falschen Verdächtigung wird dagegen gegenüber den zuständigen Behörden oder über die Presse wissentlich eine unwahre Straftat oder Verwaltungsverfehlung zugeschrieben, um ein Ermittlungsverfahren gegen das Opfer herbeizuführen; die Staatsanwaltschaft verfolgt sie von Amts wegen.
Das ist möglich. Das Gesetz erfasst auch Beschuldigungen über Presse und Rundfunk, und in der Praxis können öffentlich zugängliche Beiträge in sozialen Medien in diesem Rahmen gewertet werden. Der Beitrag muss jedoch den Zweck haben, ein Ermittlungsverfahren oder eine Sanktion gegen Sie herbeizuführen. Fehlt dieser Zweck, wird der Vorfall eher als Beleidigung behandelt.
Das Ermittlungsverfahren dauert in der Regel zwischen einigen Monaten und einem Jahr; wird Anklage erhoben, kann das Verfahren vor dem Strafgericht erster Instanz länger als ein Jahr dauern, und die Berufung (istinaf) sowie, je nach Höhe der Strafe, die Revision (temyiz) können hinzukommen. Diese Zeiträume unterscheiden sich von Fall zu Fall und geben nur eine allgemeine Vorstellung.
Das Gesetz sieht keinen festen Betrag vor. Der Richter entscheidet nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere der Beschuldigung, ihrer Verbreitung, ihrer Folgen wie Festnahme oder Untersuchungshaft und der Verhältnisse der Parteien. Deshalb wäre es nicht richtig, ohne Prüfung Ihrer Akte eine Zahl zu nennen; wichtig ist, den geforderten Betrag zu begründen.
Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu ist der Gründer der Anwaltskanzlei Karanfiloglu, einer eingetragenen Anwaltskanzlei mit Sitz in Istanbul, die türkische und internationale Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul (Registernr. 58270) und bei der Union der türkischen Anwaltskammern (Türkiye Barolar Birliği, Nr. 133074) eingetragen und seit 2017 in der Türkei als Rechtsanwalt tätig. Seinen juristischen Abschluss (LL.B.) erwarb er 2016 an der Juristischen Fakultät der Galatasaray-Universität; er berät Mandanten auf Türkisch, Englisch und Französisch, während russisch- und chinesischsprachige Mandanten über muttersprachliche Berater im Büro betreut werden. Außerdem ist er eingetragener Mediator (Registernr. 41909).
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum türkischen Recht und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze, Verordnungen, amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich im Laufe der Zeit, und jeder Fall ist anders. Für eine Einschätzung Ihrer eigenen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Für Schäden, die aus dem Vertrauen auf die Informationen in diesem Artikel entstehen, wird keine Haftung übernommen.
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