Scheidung von einem türkischen Staatsbürger als Ausländer: Aufenthalt, Staatsbürgerschaft und Kinder
Die Scheidung von einem türkischen Staatsbürger als Ausländer verändert Ihre Aufenthaltserlaubnis, Ihre türkische Staatsbürgerschaft und das...
Autor: Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu
· 11 Min. Lesezeit

Eine Scheidung in der Türkei für Ausländer ist möglich, und ein türkisches Gericht ist häufig der richtige Ort, um die Ehe zu beenden, auch wenn keiner der Ehegatten türkischer Staatsbürger ist. Wenn Sie in der Türkei leben, dort geheiratet haben oder Ihr Ehegatte sich in der Türkei aufhält, kann ein türkisches Familiengericht den Fall in der Regel annehmen. Die zwei Hauptwege sind die einvernehmliche Scheidung, bei der beide Ehegatten einig sind und ein Richter sie zügig abschließen kann, und die streitige Scheidung, bei der das Gericht über die strittigen Punkte entscheidet.
Dieser Leitfaden erläutert, wie Sie sich in der Türkei scheiden lassen können, wann türkische Gerichte für Ihren Fall zuständig sind, welche Dokumente benötigt werden und wie Sorgerecht, Unterhalt und Vermögen geregelt werden. Die nachstehenden Angaben und Fristen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels; da sich Verfahren ändern können, sollten Sie die für Sie relevanten Einzelheiten mit einem Anwalt bestätigen.
Ja, die Scheidung in der Türkei für Ausländer ist zulässig, und ausländische Staatsangehörige können einen Antrag stellen, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Türkische Familiengerichte behandeln regelmäßig Fälle internationaler Paare, gemischtnationaler Paare und zweier Ausländer, die beide hier leben. Sie müssen kein türkischer Staatsbürger sein und brauchen nicht in der Türkei geheiratet zu haben.
Das türkische Scheidungsrecht für Ausländer findet sich hauptsächlich im türkischen Zivilgesetzbuch, das die Scheidungsgründe regelt, und im türkischen internationalen Privatrecht, das bestimmt, welches Recht ein türkisches Gericht auf ein ausländisches Paar anwendet. Eine von einem türkischen Familiengericht ausgesprochene Scheidung ist eine rechtlich vollständig wirksame Scheidung. Ob sie in Ihrem Heimatland automatisch anerkannt wird, ist eine gesonderte Frage, die später in diesem Leitfaden behandelt wird.
Ein türkisches Gericht kann Ihre Scheidungssache verhandeln, wenn eine echte Verbindung zwischen dem Paar und der Türkei besteht. Die häufigsten Anknüpfungspunkte sind Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Wenn Sie und Ihr Ehegatte in der Türkei leben, wird ein türkisches Familiengericht den Fall normalerweise annehmen; wenn nur ein Ehegatte hier wohnhaft ist, genügt das häufig, um ein Verfahren beim Gericht am Wohnort dieser Person zu eröffnen.
Der erste Schritt, um zu verstehen, wie man sich in der Türkei scheiden lässt, besteht darin, zu bestätigen, dass ein türkisches Gericht zuständig ist, denn eine Einreichung am falschen Ort kostet Zeit. Der Fall wird beim Familiengericht (Aile Mahkemesi) des zuständigen Bezirks eingereicht; für in Istanbul lebende Paare sind das die Istanbuler Familiengerichte. In unserer Kanzlei Karanfiloglu prüfen wir bei internationalen Mandanten als erstes die Zuständigkeit und die Wohnsituation, da diese beiden Faktoren alles Weitere bestimmen.
Das türkische Scheidungsrecht für Ausländer bedeutet nicht immer, dass türkisches Recht den Fall regelt. Nach türkischem internationalem Privatrecht prüft das Gericht zunächst das gemeinsame Heimatrecht der Ehegatten, dann ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt und wendet andernfalls türkisches Recht an. Bei vielen in der Türkei lebenden Paaren führt dies in der Praxis zur Anwendung türkischen Rechts, aber die Analyse ist wichtig und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Der entscheidende Faktor dafür, wie lange und wie schwierig Ihr Fall sein wird, ist, ob er streitig oder einvernehmlich ist. Eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei, auf Türkisch "anlasmali bosanma", ist möglich, wenn sich die Ehegatten sowohl über die Scheidung selbst als auch über alle ihre Folgen einig sind: Sorgerecht, Unterhalt, Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung. Eine streitige Scheidung, "cekismeli bosanma", ist eine, bei der die Ehegatten über die Scheidung oder einen dieser Punkte uneinig sind, und der Richter muss entscheiden.
Für den einvernehmlichen Weg muss das Paar seit mindestens einem Jahr verheiratet sein, beide Ehegatten müssen bei der Verhandlung anwesend sein, und sie müssen ein unterzeichnetes Regelungsprotokoll vorlegen, das alle Bedingungen abdeckt. Die beiden Wege unterscheiden sich in einigen praktischen Punkten.
Die meisten internationalen Mandanten, die eine Einigung erzielen können, bevorzugen die einvernehmliche Scheidung in der Türkei, weil sie schneller und vorhersehbarer ist. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, schützt der streitige Weg Ihre Position, indem das Gericht entscheidet.
Das Scheidungsverfahren in der Türkei folgt einer klaren Reihenfolge, unabhängig davon, ob der Fall streitig oder einvernehmlich ist. Die nachstehenden Schritte zeigen, wie ein typischer Fall vor einem türkischen Familiengericht abläuft.
Sie müssen nicht immer für das gesamte Verfahren in der Türkei sein. Bei einer streitigen Scheidung kann ein Anwalt mit einer Vollmacht Sie in den meisten Phasen vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Ehegatten normalerweise persönlich zur Verhandlung erscheinen, damit der Richter direkt bestätigen kann, dass die Einigung aufrichtig ist.
Die Unterlagen für eine Scheidung in der Türkei müssen vollständig sein, und im Ausland ausgestellte Dokumente müssen ordnungsgemäß übersetzt und legalisiert werden. Eine typische Akte enthält Folgendes.
Im Ausland ausgestellte Dokumente, die nicht auf Türkisch abgefasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die frühzeitige korrekte Erledigung des Schreibkrams verhindert den häufigsten Verzögerungsgrund, den wir im Scheidungsverfahren in der Türkei beobachten: ein Dokument, das mitten im Fall neu ausgestellt oder neu übersetzt werden muss.
Türkische Gerichte entscheiden über das Sorgerecht auf der Grundlage des Kindeswohls, nicht der Staatsangehörigkeit der Eltern. Dem Elternteil ohne Sorgerecht wird in der Regel ein Umgangsplan eingeräumt, und das Gericht kann Kindesunterhalt (istirak nafakasi) festsetzen, der bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen ist.
Das türkische Recht erkennt nachehelichen Unterhalt an, bekannt als "yoksulluk nafakasi", für einen Ehegatten, der andernfalls in finanzielle Not geraten würde. Der Betrag hängt von den Mitteln der Parteien ab, und das Gericht verfügt über einen weiten Ermessensspielraum. Vorläufiger Unterhalt kann auch während des laufenden Verfahrens angeordnet werden.
Das Standardgüterrecht für ab 2002 geschlossene Ehen ist die Zugewinngemeinschaft (Partizipation am erworbenen Vermögen). Vereinfacht gesagt wird das während der Ehe erworbene Vermögen bei der Scheidung im Allgemeinen gleichmäßig aufgeteilt, während Vermögen, das ein Ehegatte vor der Ehe besaß, sowie bestimmte persönliche Schenkungen, normalerweise bei diesem Ehegatten verbleiben. Ein wirksamer Ehevertrag kann dies ändern. Bei internationalen Paaren sollte geprüft werden, welches Recht die Vermögensaufteilung regelt, da dies nicht immer dem für die Scheidung selbst geltenden Recht entspricht.
Eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei wird häufig innerhalb von etwa ein bis drei Monaten abgeschlossen, während ein streitiger Fall je nach Streitigkeiten und Arbeitsbelastung des Gerichts gewöhnlich ein bis drei Jahre dauert. Diese Spannen sind typisch, aber nicht garantiert, und die Zustellung an einen im Ausland lebenden Ehegatten kann Zeit in Anspruch nehmen. Wie man sich in der Türkei effizient scheiden lässt, hängt hauptsächlich davon ab, ob man sich über die Bedingungen einigen kann, denn die Einigung ist das, was den schnellen Weg öffnet.
Zu den Kosten sollten die Gerichtsanmeldegebühr, die beglaubigte Übersetzung und Legalisierung ausländischer Dokumente, Notargebühren für die Vollmacht sowie Anwaltskosten eingeplant werden. Amtliche Gebühren werden vom Staat festgesetzt und ändern sich jedes Jahr, daher sollten die aktuellen Beträge bei Beginn bestätigt werden.
Eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung ist in der Türkei rechtskräftig, aber die Anerkennung im Ausland ist in den meisten Ländern ein gesonderter Schritt. Damit eine türkische Scheidung in Ihrem Heimatland wirksam wird, reichen Sie in der Regel das rechtskräftige, apostillierte und übersetzte Urteil bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht für die Anerkennung ein. Das Verfahren variiert von Land zu Land, daher sollten Sie die Anforderungen Ihres Heimatlandes bestätigen, bevor Sie das türkische Urteil für eine Wiederheirat oder amtliche Unterlagen verwenden.
Die Scheidung in der Türkei für Ausländer ist gut etabliert: Türkische Familiengerichte können Fälle ausländischer und gemischtnationaler Paare behandeln, der einvernehmliche Weg ist schnell, wenn sich die Ehegatten einigen, und der streitige Weg lässt das Gericht Streitigkeiten über Sorgerecht, Unterhalt und Vermögen lösen. Klären Sie Zuständigkeit und Formalitäten gleich zu Beginn, entscheiden Sie ehrlich, ob Ihr Fall streitig oder einvernehmlich ist, und prüfen Sie, wie eine türkische Scheidung im Inland anerkannt wird. Wenn das geklärt ist, ist das Scheidungsverfahren in der Türkei vorhersehbar.
Wenn Sie Beratung zu Ihrer eigenen Situation wünschen, ist die Kanzlei Karanfiloglu eine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei in Istanbul, die Ausländer und türkische Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Sie erreichen uns per Telefon oder WhatsApp unter +90 532 659 35 11, per E-Mail unter karanfiloglu.lawyer@gmail.com oder besuchen Sie uns unter Merkez Mah. Hasat Sk. No:12, Şişli, İstanbul. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen.
Ja, zwei Ausländer können sich in der Türkei scheiden lassen, wenn eine echte Verbindung zum Land besteht, meist dass einer oder beide Ehegatten hier leben. Ein türkisches Familiengericht prüft die Zuständigkeit und entscheidet dann, welches Landesrecht auf die Scheidung anwendbar ist. Viele in der Türkei lebende Paare lassen ihren Fall nach türkischem Recht verhandeln.
Eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei wird häufig in etwa ein bis drei Monaten abgeschlossen. Beide Ehegatten müssen seit mindestens einem Jahr verheiratet sein, bei der Verhandlung erscheinen und eine unterzeichnete Vereinbarung über Sorgerecht, Unterhalt und Vermögen vorlegen. Wenn alles vereinbart ist, reicht häufig eine einzige Verhandlung aus.
Bei einer streitigen Scheidung nicht, wo ein Anwalt mit Vollmacht Sie in den meisten Phasen vertreten kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Ehegatten normalerweise persönlich zur Verhandlung erscheinen, da der Richter direkt bestätigen muss, dass die Einigung aufrichtig und freiwillig ist.
Ein türkisches Gericht wendet zunächst das gemeinsame Heimatrecht der Ehegatten an, dann ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, und andernfalls türkisches Recht. Bei vielen in der Türkei lebenden internationalen Paaren führt dies dazu, dass türkisches Recht den Fall regelt, aber das Ergebnis hängt von den Tatsachen ab und sollte für Ihre Situation bestätigt werden.
Bei Ehen ab 2002 teilt die Standardregel das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig auf, während Vermögen vor der Ehe und bestimmte persönliche Schenkungen in der Regel beim ursprünglichen Eigentümer verbleiben. Ein wirksamer Ehevertrag kann dies ändern, und bei ausländischen Paaren sollte das die Vermögenssituation regierende Recht gesondert überprüft werden.
Eine türkische Scheidung ist in der Türkei rechtskräftig, aber die meisten Länder erfordern einen gesonderten Anerkennungsschritt, bevor sie dort wirksam wird. In der Regel legen Sie das rechtskräftige, apostillierte und übersetzte Urteil bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht in Ihrem Heimatland vor. Das genaue Verfahren variiert, daher sollten Sie es bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Kaan Karanfiloğlu ist Gründer der Kanzlei Karanfiloglu, einer eingetragenen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Istanbul, die türkische und internationale Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Er ist beim Istanbuler Anwaltsverein (Reg.-Nr. 58270) und beim Verband der türkischen Anwaltsvereine (Nr. 133074) registriert und ist seit 2017 in der Türkei als Anwalt tätig. Er besitzt einen LL.B. der Rechtsfakultät der Galatasaray-Universität (2016) und berät Mandanten auf Türkisch, Englisch und Französisch; die Kanzlei betreut außerdem Mandanten auf Russisch und Chinesisch mit erfahrenen bürointernen Übersetzern.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zum türkischen Recht bereit und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Vorschriften, amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich im Laufe der Zeit, und jede Situation ist anders. Für Beratung zu Ihren spezifischen Umständen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt. Es wird keine Haftung für Verluste übernommen, die aus der Nutzung der in diesem Artikel enthaltenen Informationen entstehen.
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