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Anwaltskanzlei Karanfiloglu

Anwalt für türkische Staatsbürgerschaft

Türkische Staatsbürgerschaft durch Investmentfondsanteile: Immobilien- und Wagniskapitalfonds

Die türkische Staatsbürgerschaft durch Investmentfondsanteile setzt voraus, dass Sie Anteile an einem Immobilieninvestmentfonds (GYF) oder einem Wagniskapital-Investmentfonds (GSYF) im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in Fremdwährung kaufen und mindestens drei Jahre lang bei der MKK gesperrt halten. Die SPK stellt die Konformitätsbescheinigung aus; der Staatspräsident entscheidet. Dies sind die Regeln mit Stand November 2026.

  • Mindestbetrag: 500.000 USD oder der Gegenwert in Fremdwährung.
  • Zulässige Anteile: Anteilscheine eines Immobilieninvestmentfonds (gayrimenkul yatırım fonu, GYF) oder eines Wagniskapital-Investmentfonds (girişim sermayesi yatırım fonu, GSYF).
  • Haltedauer: mindestens 3 Jahre, wobei die Anteile im „Unterkonto Staatsbürgerschaftssperre“ bei der MKK, der Zentralen Verwahrstelle (Merkezi Kayıt Kuruluşu), gesperrt sind.
  • Währung: Die Fremdwährung wird vor dem Kauf der Anteile an eine Bank in der Türkei und von der Bank an die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) verkauft.
  • Bescheinigung ausgestellt von: der SPK, der Kapitalmarktaufsicht (Sermaye Piyasası Kurulu).
  • Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 5901, Art. 12(1)(b); die Staatsangehörigkeitsverordnung, Art. 20(2)(e); das Verfahren der SPK und die Sperrgrundsätze der MKK.
  • Familie: Ihr ausländischer Ehegatte und Ihre minderjährigen oder unterhaltsabhängigen Kinder können in dieselbe Akte aufgenommen werden.
  • Übliche Dauer: von der Investition bis zur Entscheidung oft mehrere Monate; eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht.

Was die türkische Staatsbürgerschaft durch Investmentfondsanteile bedeutet

Ein Immobilieninvestmentfonds (GYF) ist ein Fonds für qualifizierte Anleger, der hauptsächlich in Immobilien und immobilienbasierte Vermögenswerte investiert. Ein Wagniskapital-Investmentfonds (GSYF, oft Venture-Capital-Fonds genannt) ist ein Fonds für qualifizierte Anleger, der hauptsächlich in Wagniskapitalbeteiligungen investiert, also in nicht börsennotierte Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase; mindestens 80 % seines Gesamtwerts müssen in solchen Beteiligungen angelegt sein. Beide werden nach Kommuniqués der SPK (III-52.3 für GYF und III-52.4 für GSYF) aufgelegt und von Portfolioverwaltungsgesellschaften mit SPK-Lizenz verwaltet.

Der Fondsweg wurde 2017 eingeführt, Berichten zufolge mit 1,5 Millionen USD. Der Präsidialbeschluss Nr. 106 senkte den Betrag im September 2018 auf 500.000 USD, und seit Januar 2022 muss die Fremdwährung vor dem Kauf der Anteile bei der CBRT umgetauscht werden.

Wer GYF-Anteile kauft, kauft keine Immobilie. Die Immobilien gehören dem Fonds; Sie besitzen Anteile am Fonds. Die Regeln des Immobilienwegs (der Betrag von 400.000 USD, der Vermerk im Grundbuch, das Wertgutachten und die Prüfungen zum Verkäufer) gelten hier nicht, und Fondsanteile können nicht für den Immobilienweg verwendet werden. Auch Aktien einer börsennotierten Immobilieninvestmentgesellschaft (gayrimenkul yatırım ortaklığı, GYO) sind etwas anderes: Die Verordnung nennt nur Anteile an GYF und GSYF.

Die Investition ist eine Voraussetzung, kein Kauf. Nach Art. 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes „können“ Ausländer, die die Voraussetzungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft erwerben, und der Staatspräsident entscheidet nach einer Sicherheitsüberprüfung.

Für wen sich der Fondsweg eignet und für wen nicht

Der Fondsweg kann sich für einen Investor eignen, der:

  • über einen regulierten, professionell verwalteten Fonds mittelbar in türkische Immobilien oder private Unternehmen investieren möchte;
  • die Kriterien für qualifizierte Anleger erfüllt, die die SPK für diese Fonds festlegt;
  • akzeptiert, dass diese Fondsanteile nicht auf Verlangen zurückgenommen werden und möglicherweise über drei Jahre hinaus gehalten werden müssen;
  • die Herkunft der Mittel nach den Anforderungen einer türkischen Bank belegen kann.

In der Regel passt er nicht zu jemandem, der:

  • das Kapital zu einem festen Termin zurückbraucht;
  • eine planbare Rendite sucht oder das Kapital in US-Dollar halten möchte;
  • die rechtlichen Unterlagen und das Risikoprofil eines Fonds nicht lesen und bewerten möchte;
  • nicht geprüft hat, ob sein Heimatstaat die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt (siehe doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei).

Die rechtlichen Regeln für die Staatsbürgerschaft durch Fondsanteile

Gesetz Nr. 5901, Art. 12(1)(b)

Nach Art. 12(1) des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 (englischer Text auf der Website der NVI) können die dort genannten Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft auf Vorschlag des Innenministeriums und durch Beschluss des Staatspräsidenten erwerben, sofern kein Hindernis aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung besteht. Buchstabe (b) erfasst Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 31(1)(j) des Gesetzes Nr. 6458, also der Erlaubnis für Personen, die in der Türkei investieren, ohne dort zu arbeiten, sowie ihren ausländischen Ehegatten und ihre minderjährigen oder unterhaltsabhängigen Kinder. Einen Sprachtest oder eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.

Die Staatsangehörigkeitsverordnung, Art. 20(2)(e)

Art. 20(2)(e) der Verordnung zur Durchführung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Amtsblatt vom 06.04.2010, Nr. 27544) erfasst Ausländer, die Anteile an GYF oder GSYF im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in Fremdwährung kaufen, unter der Bedingung, sie mindestens drei Jahre lang zu halten, wie von der SPK festgestellt.

Umtausch bei der Zentralbank

Art. 20(10) der Verordnung, im Januar 2022 durch den Präsidialbeschluss Nr. 5072 eingefügt, verlangt, dass die Fremdwährung vor der Transaktion an eine in der Türkei tätige Bank und von dieser Bank an die CBRT verkauft wird. Die Abwicklung regelt die Durchführungsanweisung der CBRT, von der einige Bestimmungen am 1. Oktober 2026 in operativen Punkten geändert wurden. Mit dem Lira-Erlös werden anschließend die Anteile gekauft. Bereits in der Türkei gehaltene Lira werden nicht anerkannt.

Das Verfahren der SPK und die Sperre bei der MKK

Die Seite der SPK zur Einbürgerung in Ausnahmefällen durch Investition und die Grundsätze der MKK für Anträge auf Staatsbürgerschaft und langfristige Aufenthaltserlaubnis regeln das Verfahren:

  • Sobald die Anteile auf Ihr Konto übertragen sind, werden sie auf Ihren Antrag im Unterkonto Staatsbürgerschaftssperre (Vatandaşlık Blokaj Alt Hesabı) der MKK gesperrt;
  • Sie stellen bei der SPK einen schriftlichen Antrag mit den Angaben zur Investition, dem Nachweis der Sperre bei der MKK und einer Kopie des Reisepasses;
  • Die SPK schreibt die MKK innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang einer vollständigen Akte an; die MKK antwortet Berichten zufolge in etwa drei Arbeitstagen, und die SPK stellt die Bescheinigung etwa zwei Arbeitstage später aus;
  • Die Sperre ist freiwillig: Nach Angaben der SPK nimmt sie Ihnen nicht das Recht, über die Anteile zu verfügen, und wenn Sie die Sperre aufheben, können Sie die Anteile verkaufen oder übertragen und damit das Einbürgerungsverfahren beenden;
  • Die MKK prüft die gesperrten Anteile wöchentlich und erfasst dabei eine Aufhebung der Sperre, einen Verkauf oder eine Übertragung sowie eine Pfändung, eine einstweilige Verfügung oder eine sonstige Belastung;
  • Nach Angaben der SPK beeinträchtigt ein Absinken des Werts der Anteile unter 500.000 USD aufgrund von Wechselkursschwankungen weder den Antrag noch die Staatsbürgerschaft.

Die Fondsregeln: Fonds nur für qualifizierte Anleger

Nach den Kommuniqués der SPK werden Anteile an GYF und GSYF nur an qualifizierte Anleger (nitelikli yatırımcı) verkauft, und die Vertriebsstelle muss Informationen und Unterlagen einholen, die belegen, dass Sie die Kriterien erfüllen. Seit Änderungen, die am 17. Juli 2024 (GYF) und am 21. September 2024 (GSYF) im Amtsblatt veröffentlicht wurden, muss vor dem Verkauf von Anteilen ein Emissionsvertrag mit festgelegten Mindestinhalten mit dem Anleger unterzeichnet werden. Die SPK hat die Kriterien für qualifizierte Anleger zweimal verschärft: Ein Grundsatzbeschluss vom 18. Dezember 2025 hob die Lira-Schwellenwerte für die Einstufung als professioneller Kunde auf Antrag an, sah aber eine Ausnahme für Käufer von GYF- und GSYF-Anteilen vor, und ein Beschluss vom 26. Oktober 2026 hob die Schwellenwerte erneut an und strich diese Ausnahme. Käufer dieser Anteile müssen nun die allgemeinen Kriterien erfüllen. Je nach Ihrem übrigen Vermögen und Ihrer Erfahrung reicht die Investition für die Staatsbürgerschaft allein möglicherweise nicht aus, um die Kriterien zu erfüllen; prüfen Sie den aktuellen Test daher vor der Überweisung mit der Vertriebsstelle.

Wie die Fonds funktionieren

Jeder Fonds hat ein Fondsreglement (içtüzük) und ein Emissionsdokument (ihraç belgesi). Zusammen legen sie die Anlagestrategie, die Laufzeit des Fonds, Art und Zeitpunkt der Bewertung der Anteile, die Gebühren und die Bedingungen für den Ausstieg aus dem Fonds fest. Die Portfolioverwaltungsgesellschaft führt den Fonds im Rahmen dieser Unterlagen und der Regeln der SPK.

Anders als ein gewöhnlicher Publikumsfonds nehmen diese Fonds Anteile nicht an jedem Geschäftstag zurück. Der Ausstieg richtet sich nach den Fondsunterlagen: Manche Fonds bewerten Anteile in festen Abständen und nehmen sie dann zurück, andere zahlen erst am Ende ihrer Laufzeit aus, und ein Verkauf der Anteile an einen anderen qualifizierten Anleger kann möglich sein. Die Laufzeit eines Fonds kann weit über Ihre dreijährige Haltedauer hinausgehen. Lesen Sie die Ausstiegsklauseln vor dem Kauf.

Manche Fonds sammeln Geld über Kapitalzusagen ein, die die Anleger nach und nach einzahlen. Für die Staatsbürgerschaft müssen die Anteile tatsächlich in voller Höhe des maßgeblichen Betrags gekauft und gesperrt werden; lassen Sie sich daher vom Verwalter bestätigen, dass die Struktur des Fonds dies zulässt.

Der Wert der Anteile folgt den Vermögenswerten des Fonds: bei einem GYF den Immobilienbewertungen und Mieten, bei einem GSYF der Entwicklung nicht börsennotierter Unternehmen. Beide können fallen, und eine Wagniskapitalinvestition kann vollständig verloren gehen. Niemand kann eine Rendite zusagen.

Nach drei Jahren kann die Sperre für die Staatsbürgerschaft grundsätzlich auf Ihren Antrag aufgehoben werden. Was Sie dann mit den Anteilen tun können, hängt von den Fondsunterlagen ab. Ob und wie Erträge oder Gewinne aus dem Fonds besteuert werden, hängt von der Fondsart und der Haltedauer ab; lassen Sie sich daher in der Türkei und in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, steuerlich beraten.

Schritt für Schritt: der Fondsweg und die Arbeit des Anwalts in jeder Phase

  1. Voraussetzungen und Planung. Der Anwalt prüft, ob etwas eine Frage der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung aufwerfen könnte, klärt, wer in der Familie einbezogen werden kann, und stellt fest, welche Unterlagen zur Herkunft der Mittel benötigt werden.
  2. Wahl des Fonds. Sie wählen einen GYF oder GSYF, den eine Portfolioverwaltungsgesellschaft mit SPK-Lizenz anbietet. Der Anwalt prüft das Fondsreglement, das Emissionsdokument und den Emissionsvertrag auf die rechtlichen Punkte: Fondsart, Laufzeit, Ausstieg, Gebühren, Übertragungsbeschränkungen und wie sich die Sperre für die Staatsbürgerschaft einfügt. Über die wirtschaftlichen Vorzüge der Anlage entscheiden Sie mit Ihrem Finanzberater.
  3. Steuernummer und Konten. Sie benötigen eine türkische Steuernummer, ein Bankkonto und ein Anlagekonto bei der Vertriebsstelle. Der Anwalt kann die Steuernummer aufgrund einer Vollmacht beschaffen und bereitet die Unterlagen zur Kundenidentifizierung (Know Your Customer), zur Einstufung als qualifizierter Anleger und zur Herkunft der Mittel vor; die Bank kann Ihr persönliches Erscheinen verlangen.
  4. Überweisung, Umtausch und Kauf. Sie überweisen die Fremdwährung auf das Konto. Die Bank verkauft sie an die CBRT, und mit den Lira werden die Anteile gekauft. Der Anwalt bewahrt den Umtauschbeleg der Bank (üblicherweise eine Devisenankaufsbescheinigung, döviz alım belgesi oder DAB) und die Kaufbestätigung für die Akte auf.
  5. Sperre bei der MKK. Die Anteile werden auf Ihren Antrag im Unterkonto Staatsbürgerschaftssperre gesperrt. Der Anwalt gleicht die Sperrbestätigung mit dem Betrag und Ihren Identitätsdaten ab.
  6. Die Bescheinigung der SPK. Sie oder der Anwalt mit Spezialvollmacht stellen den schriftlichen Antrag bei der SPK. Nachdem die MKK die Sperre bestätigt hat, stellt die SPK die Konformitätsbescheinigung (uygunluk belgesi) aus und sendet sie an das Präsidium für Migrationsverwaltung und an die Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü, NVI). Sie erhalten sie per E-Mail.
  7. Aufenthaltserlaubnis. Sie und Ihr Ehegatte beantragen die Erlaubnis nach Art. 31(1)(j) bei der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung, in der derzeitigen Praxis mit persönlicher biometrischer Erfassung und Führungszeugnissen für beide. Der Anwalt bereitet den Antrag vor und reicht ihn ein (siehe die Seite zur Aufenthaltserlaubnis).
  8. Einbürgerungsantrag. Das Formular VAT-4 wird eingereicht, in der Regel bei den gemeinsamen Stellen der Migrationsbehörde und der NVI, persönlich oder durch einen Rechtsanwalt mit Spezialvollmacht. Anträge per Post werden nicht angenommen.
  9. Sicherheitsüberprüfung und Entscheidung. Das Innenministerium führt eine Archiv- und Sicherheitsüberprüfung durch und unterbreitet einen Vorschlag; der Staatspräsident entscheidet. Der Anwalt verfolgt die Akte und beantwortet Nachforderungen von Unterlagen.
  10. Eintragung, Personalausweis und Reisepass. Die NVI trägt Sie und Ihre Familie ein, und der Anwalt organisiert die Termine für Personalausweis und Reisepass.
  11. Die drei Jahre und danach. Halten Sie die Anteile gesperrt. Am Ende kann der Anwalt die Aufhebung der Sperre beantragen und die Ausstiegsmöglichkeiten nach den Fondsunterlagen prüfen.

Unterlagen für den Fondsweg

Die Listen unterscheiden sich je nach Vertriebsstelle und Behörde; üblich sind:

  • Reisepässe für Sie und jedes Familienmitglied sowie Ihre türkische Steuernummer;
  • Nachweise zur Herkunft der Mittel (Gehalt, Verkauf von Vermögenswerten, Dividenden, Erbschaft oder Kreditunterlagen);
  • Unterlagen zur Einstufung als qualifizierter Anleger und der unterzeichnete Emissionsvertrag;
  • der Umtauschbeleg der Bank, die Kaufbestätigung und die Sperrbestätigung der MKK;
  • der schriftliche Antrag an die SPK, die Konformitätsbescheinigung der SPK und die Aufenthaltserlaubnis nach Art. 31(1)(j);
  • das Formular VAT-4 und biometrische Fotos;
  • Geburtsurkunde oder Personenstandsauszug, Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder;
  • Führungszeugnisse für Sie und Ihren Ehegatten;
  • eine Spezialvollmacht, wenn ein Anwalt für Sie handelt (siehe Vollmacht in der Türkei).

Ausländische Urkunden benötigen eine Apostille oder eine konsularische Legalisation sowie eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung. Siehe den Leitfaden zur Apostille.

Wie lange der Fondsweg dauert

Für keine Phase gibt es eine gesetzliche Frist. Schätzungen aus der Praxis:

  • Konten, Prüfung als qualifizierter Anleger, Umtausch und Kauf: in der Regel einige Tage bis wenige Wochen;
  • Bescheinigung der SPK: Der eigene Schritt der SPK dauert zwei Arbeitstage, und mit der Antwort der MKK folgt die Bescheinigung Berichten zufolge innerhalb von etwa sieben Arbeitstagen nach Eingang einer vollständigen Akte;
  • Aufenthaltserlaubnis: vom selben Tag bis etwa zwei Wochen; die Karte folgt oft nach etwa zehn Tagen;
  • Einbürgerungsentscheidung nach der Antragstellung: häufig etwa drei bis sechs Monate, wobei auch Spannen von drei bis zwölf Monaten berichtet werden, weil die Sicherheitsüberprüfung das Tempo bestimmt;
  • Personalausweis und Reisepass nach der Entscheidung: etwa ein bis drei Wochen.

Der Leitfaden zur Dauer der Einbürgerung behandelt jede Phase ausführlicher.

Kosten, ohne Preisangaben erklärt

Die Beträge werden gesetzlich, durch jährliche Tarife oder vom Anbieter festgelegt; prüfen Sie sie daher zu Beginn:

  • Bankgebühren für die eingehende Überweisung und den Umtausch;
  • Fondsgebühren und Fondskosten, die in den Fondsunterlagen festgelegt sind, etwa die Verwaltungsgebühr und eine etwaige erfolgsabhängige Vergütung;
  • Vermittlungs- und Verwahrungsgebühren der Vertriebsstelle;
  • Steuern auf Erträge oder Gewinne aus dem Fonds, je nach Fondsart und Haltedauer;
  • Übersetzungen, notarielle Beglaubigung und Apostille der ausländischen Urkunden und der Vollmacht;
  • Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltskarte, die je nach Staatsangehörigkeit und Dauer variieren;
  • Gebühren für Personalausweis und Reisepass.

Nach den veröffentlichten Quellen gibt es für diesen Weg keine gesonderte Gebühr für den Einbürgerungsantrag; klären Sie dies bei der Antragstellung. Die Seite zu den Kosten der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition vergleicht die Kostenpositionen der einzelnen Wege.

Risiken und häufige Fehler beim Fondsweg

  • Das falsche Produkt kaufen. Nur Anteile an GYF und GSYF zählen; gewöhnliche Publikumsfonds und börsennotierte GYO-Aktien zählen nicht.
  • Die Kriterien für qualifizierte Anleger nicht erfüllen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, die die SPK im Oktober 2026 erneut verschärft hat, dem darf die Vertriebsstelle die Anteile nicht verkaufen.
  • Die Sperre bei der MKK auslassen. Ohne die Sperre im Unterkonto Staatsbürgerschaftssperre kann die SPK die Voraussetzung nicht bestätigen.
  • Anteile innerhalb von drei Jahren verkaufen oder übertragen. Die wöchentlichen Prüfungen der MKK erfassen eine Freigabe, einen Verkauf, eine Übertragung oder eine Pfändung.
  • Die Ausstiegsbedingungen übersehen. Ein Fonds, der Anteile nur zu festen Terminen oder am Ende seiner Laufzeit zurücknimmt, lässt Sie nach Ablauf der drei Jahre möglicherweise nicht aussteigen.
  • Renditeversprechen vertrauen. Begegnen Sie jedem Versprechen einer festen oder sicheren Rendite bei einem Fonds für die Staatsbürgerschaft mit Vorsicht, und lesen Sie das Emissionsdokument.
  • Schwache Nachweise zur Herkunft der Mittel. Banken und Vertriebsstellen führen vor der Annahme der Überweisung Prüfungen zur Geldwäschebekämpfung durch.
  • Falsche Angaben in der Akte. Eine durch falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen erlangte Entscheidung kann nach Art. 31 des Gesetzes Nr. 5901 aufgehoben werden, und Familienangehörige, die die Staatsbürgerschaft über den Investor erworben haben, können betroffen sein. Am 4. August 2026 gab das Innenministerium bekannt, dass die Einbürgerungsentscheidungen von 6.134 Personen nach Art. 31 und 40 des Gesetzes Nr. 5901 aufgehoben oder zurückgenommen worden waren, die meisten wegen Schein- oder irregulärer Transaktionen.
  • Sich auf alte Zahlen verlassen. Die Schwellenwerte werden durch Präsidialbeschluss festgelegt und können sich ändern. Mit Stand November 2026 wurde kein Beschluss gefunden, der den Betrag von 500.000 USD anhebt.

Die meisten dieser Fehler lassen sich durch Prüfungen vor der Überweisung vermeiden: das Produkt und seine Unterlagen, der Test für qualifizierte Anleger, die Sperre und die Akte zur Herkunft der Mittel.

Fondsanteile im Vergleich zu den anderen Wegen über 500.000 USD

WegHaltedauerBescheinigung ausgestellt vonWo das Geld liegtAusstieg nach den 3 Jahren
Anteile an Immobilien- oder WagniskapitalfondsMindestens 3 JahreSPK (Kapitalmarktaufsicht)Bei der MKK gesperrte FondsanteileAbhängig von Laufzeit und Ausstiegsregeln des Fonds
Bankeinlage3 JahreBDDK (Bankenaufsicht)Termineinlage in LiraSperre aufgehoben, das Geld kann abgehoben werden
Staatsschuldtitel3 Jahre, gesperrtMinisterium für Schatz und FinanzenLira-Anleihen oder LeasingzertifikateBis zur Fälligkeit halten oder zum Marktpreis verkaufen
Private Altersvorsorge (BES)3 Jahre im SystemSEDDKPensionsfonds in LiraEs gelten die Austrittsregeln des BES und die Quellensteuer

Alle vier Wege erfordern mindestens 500.000 USD oder den Gegenwert in Fremdwährung. Der Immobilienweg erfordert 400.000 USD; der Überblick über die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition vergleicht alle sieben Wege.

So arbeiten wir an einer Akte auf dem Fondsweg

Rechtsanwalt Kaan Karanfiloğlu, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Karanfiloglu, bearbeitet die Akte persönlich. Die Arbeit ist juristischer Natur: Prüfung der Voraussetzungen, Prüfung der rechtlichen Fondsunterlagen und des Emissionsvertrags, Kontrolle der Sperre bei der MKK, Vorbereitung der Unterlagen zur Herkunft der Mittel, Antrag bei der SPK sowie Einreichung der Anträge auf Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung aufgrund einer Vollmacht. Die Kanzlei verkauft weder Fondsanteile noch andere Finanzprodukte und ist unabhängig von Portfolioverwaltern, Vertriebsstellen und Bauträgern. Der Anwalt arbeitet auf Türkisch, Englisch und Französisch; russisch- und chinesischsprachige Mandanten werden über muttersprachliche Berater in der Kanzlei betreut. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft der Staatspräsident, und kein Anwalt kann sie zusagen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Investmentfonds zählen für die türkische Staatsbürgerschaft?

Mit Stand November 2026 nur Anteile an einem Immobilieninvestmentfonds (GYF) oder einem Wagniskapital-Investmentfonds (GSYF) im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in Fremdwährung, nach Art. 20(2)(e) der Staatsangehörigkeitsverordnung. Gewöhnliche Publikumsfonds und Aktien börsennotierter Immobiliengesellschaften (GYO) zählen nicht. Die Anteile müssen mindestens drei Jahre lang gehalten werden.

Wer verwaltet diese Fonds, und wer beaufsichtigt sie?

GYF und GSYF werden nach den Kommuniqués der SPK von Portfolioverwaltungsgesellschaften geführt, die von der SPK, der Kapitalmarktaufsicht, lizenziert sind. Die SPK stellt auch die Konformitätsbescheinigung für die Staatsbürgerschaft aus. Die MKK, die Zentrale Verwahrstelle, führt die Aufzeichnungen über die Anteile und die Sperre für die Staatsbürgerschaft.

Muss ich qualifizierter Anleger sein, um Anteile an GYF oder GSYF zu kaufen?

Ja. Nach den Kommuniqués der SPK werden diese Anteile nur an qualifizierte Anleger verkauft, und die Vertriebsstelle muss Unterlagen einholen, die belegen, dass Sie die Kriterien erfüllen. Seit einem Beschluss der SPK vom 26. Oktober 2026 müssen Käufer dieser Anteile die allgemeinen Kriterien für qualifizierte Anleger erfüllen, ohne die frühere Ausnahme für diese Fonds. Prüfen Sie den aktuellen Test mit der Vertriebsstelle, bevor Sie Geld überweisen.

Was ist das Unterkonto Staatsbürgerschaftssperre bei der MKK?

Es ist ein Unterkonto bei der MKK, der Zentralen Verwahrstelle, in dem Ihre Fondsanteile auf Ihren Antrag für den Einbürgerungsantrag gesperrt werden. Die MKK bestätigt der SPK die Sperre und prüft die Anteile wöchentlich auf eine Freigabe, einen Verkauf, eine Übertragung oder eine Pfändung. Die Sperre ist der Nachweis für die dreijährige Haltedauer.

Was passiert, wenn der Wert meiner Fondsanteile unter 500.000 USD fällt?

Nach dem Verfahren der SPK und den Grundsätzen der MKK beeinträchtigt ein Absinken des Werts der Anteile unter 500.000 USD aufgrund von Wechselkursschwankungen weder den Antrag noch die Staatsbürgerschaft. Den finanziellen Verlust tragen Sie selbst. Verluste aus der Wertentwicklung des Fonds selbst sind ein Anlagerisiko, das Sie vor dem Kauf bewerten sollten.

Kann ich meine Fondsanteile nach drei Jahren verkaufen?

Nach drei Jahren kann die Sperre für die Staatsbürgerschaft auf Ihren Antrag aufgehoben werden. Ob Sie die Anteile dann verkaufen oder zurückgeben können, hängt von der Laufzeit des Fonds und den Ausstiegsregeln in seinem Fondsreglement und Emissionsdokument ab. Diese Fonds nehmen Anteile in der Regel nicht auf Verlangen zurück.

Ist ein Immobilieninvestmentfonds dasselbe wie ein Immobilienkauf für die Staatsbürgerschaft?

Nein. Mit einem GYF besitzen Sie Fondsanteile, keine Immobilie; der Betrag liegt bei 500.000 USD statt 400.000 USD, die Bescheinigung kommt von der SPK statt vom Grundbuchamt, und es gibt keinen Vermerk im Grundbuch. Für die beiden Wege gelten getrennte Regeln, und Beträge aus verschiedenen Wegen werden in der Regel nicht zusammengerechnet.

Weiterführende Seiten

Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Stand November 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar; Regeln, Beträge und Praxis können sich ändern, lassen Sie Ihren Fall daher vor einer Investition von einem Anwalt prüfen.

Unsere Profile in Anwaltsverzeichnissen: Justia · Lawzana · Lawyers.com

So arbeiten wir

Mandanten im Ausland können mit einer Vollmacht vertreten werden, ohne in die Türkei zu reisen.

  1. Erster Kontakt

    Schreiben oder rufen Sie an und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir sagen Ihnen, ob es zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern die Rechtslage, die Optionen und die voraussichtlichen Schritte nach türkischem Recht.

  3. Schriftliche Vereinbarung

    Umfang des Mandats und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.

  4. Vertretung und Information

    Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und der Gegenseite und informieren Sie bei jedem Schritt.

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